EU muss in Urheberrechtsfall 12 Millionen Euro Strafe zahlen

Der Fall geht auf das Jahr 2003 zurück. Die Kommission hatte die Wartung einer von Systran erstellten Übersetzungssoftware einem Dritten übertragen. Dadurch verschaffte sie ihm Zugang zum geistigen Eigentum Systrans.

EU-Urteil

Das Gericht der Europäischen Union hat die EU-Kommission zu einer Strafe von 12 Millionen Euro verurteilt. Sie hatte das Urheberrecht der Übersetzungssoftwarefirma Systran verletzt.

Von Systran stammt eine zwischen 1997 und 2002 für die EU entwickelte Software für maschinelle Übersetzungen namens „EC-Systran Unix“. Die Kommission hatte die Weiterentwicklung dieses Programms 2003 öffentlich ausgeschrieben und an ein anderes Unternehmen vergeben, wie das Gericht jetzt schildert (PDF). In der am 4. Oktober 2003 veröffentlichten Ausschreibung hieß es, gesucht sei jemand, der „Verbesserungen, Anpassungen und Ergänzungen der linguistischen Routinen“, „spezifische Verbesserungen der Analyse-, Transfer- und Synthese-Programme“ sowie „Aktualisierungen“ des Systems für maschinelle Übersetzungen vornehmen könne.

Systran und sein Mutterunternehmen Systran Luxembourg klagten daraufhin, die EU habe widerrechtlich das in dem System steckende Wissen einem fremden Unternehmen zugänglich gemacht. Der Gerichtshof stellte zunächst fest, dass „EC-Systran Unix“ Systrans eigenem System „Systran Unix“ im Kern und manchen linguistischen Routinen „substanziell ähnlich“ ist. Daher steht der Softwarefirma das Urheberrecht auch an Teilen des für die EU entwickelten Produkts zu.

„Systran konnte beweisen, dass – entgegen den Behauptungen der Kommission – die in der Ausschreibung geforderten Änderungen Zugang zu und Änderungen an Teilen von EC-Systran Unix erfordern, die auch in Systran Unix vorhanden sind“, schreibt das Gericht.

Die Strafe beträgt exakt 12,001 Millionen Euro. Davon sind 7 Millionen Euro Gebühren, die Systran zwischen 2004 und 2010 für sein geistiges Eigentum zugestanden hätten. 5 Millionen Euro sollen Schäden ausgleichen, die das Verhalten der Kommission möglicherweise auf Systrans Umsatz gehabt hat. 1000 Euro seien für nicht materielle Schäden vorgesehen, heißt es in den in Französisch abgefassten Gerichtsunterlagen.

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