US-Richter schränkt Notebookdurchsuchungen am Zoll ein

Ohne Genehmigung können Geräte nicht unlimitiert konfisziert werden. Genau dies beansprucht das Heimatschutzministerium aber seit zwei Jahren für sich. Im verhandelten Fall hatte ein US-Bürger seinen Laptop nach sechs Monaten wiederbekommen.

Der US-Bundesrichter Jeffrey White hat entschieden, dass Zollbeamte ohne Durchsuchungsbeschluss keine Notebooks von Reisenden konfiszieren und monatelang zur Auswertung behalten dürfen. Er wies Argumente von Regierungsvertretern zurück, die einen solchen Beschluss nicht für nötig gehalten hatten. Der Rechner eines US-Bürgers war bei der Rückreise aus Südkorea eingezogen, ausgewertet und erst ein halbes Jahr später zurückgegeben worden.

„Das Gericht schlussfolgert, dass die Durchsuchung vom Juni einen Beschluss erfordert hätte“, heißt es in dem Urteil. Der Reisende, Andrew Hanson, war im Januar 2009 über den San Francisco International Airport eingeflogen. Seine Klage reichte er im Juni vor einem Jahr ein.

Das US-Justizministerium hatte in dem Fall mit einem neuartigen Rechtskonstrukt argumentiert: Während Hanson selbst einreisen habe können, sei sein Notebook in einer Art rechtlichem Schwebezustand verblieben, auf den die amerikanische Bill of Rights nicht anzuwenden sei. Der vierte Zusatzartikel dieser Grundrechte legt nämlich fest, dass Durchsuchungen von einem Richter genehmigen werden müssen. Jeffrey White nennt dieses Konstrukt in seiner Urteilsbegründung „nicht überzeugend“.

Schon vor zwei Jahren hatte das Heimatschutzministerium sich das Recht vorbehalten, bei Grenzübertritten mitgeführte Notebooks für unbestimmte Zeit einzuziehen. Die von diesem Ministerium aufgestellte interne Regelung sieht keinen festen Rückgabetermin vor, auch nicht nach sechs Monaten oder einem Jahr. Nach 15 Tagen muss allerdings ein leitender Angestellter seine Zustimmung erteilen. Die Schwere des vermuteten Verbrechens spielt dabei keine Rolle.

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