OpSec rügt Top-of-Software.de für Abofallenmodell

Nutzer schließen durch den Download kostenloser Software unwissentlich ein kostenpflichtiges Abonnement ab. Erst durch eine Rechnung werden sie darüber informiert. Die Chancen, sich erfolgreich zu wehren, sind inzwischen gut.

"Top-of-Software" ist "Schwarzes Schaf" des Monats April (Bild: OpSec).
„Top-of-Software.de“ ist „Schwarzes Schaf“ des Monats April (Bild: OpSec).

Der Schmähpreis „Das Schwarze Schaf“ geht im April 2010 an die Betreiber der Site top-of-software.de. OpSec Security, Initiator des Preises, begründet die Entscheidung durch die Art und Weise, wie Surfer dort zu einem Abonnement verleitet werden.

„Die Masche von top-of-software.de ist zwar nicht neu, aber die zahlreichen Verbrauchermeldungen, die wir in diesem Monat zu dieser neuen Seite erhalten haben, zeigen uns, dass Abofallen dieser Art nach wie vor ein ernstzunehmendes Verbraucherrisiko darstellen“, sagt Mecky Imkamp von OpSec Security. Sie hält es für wichtig, Internetnutzer weiterhin auf solche schwarzen Schafe und ihre Methoden aufmerksam zu machen und vor ihnen zu warnen.

Die Antassia GmbH, Betreiber der Site Top-of-Software.de, bedient sich laut OpSec derselben Methoden wie opendownload.de, 99Downloads.de und online-downloaden.de: Nutzer schließen beim Download eigentlich kostenloser Software unwissentlich ein kostenpflichtiges Abonnement ab. Teilweise haben die Nutzer die Seite gar nicht besucht oder wurden von einer anderen Seite darauf weitergeleitet – ohne zu wissen, dass für die Nutzung der Seite beziehungsweise den Download der Software Geld verlangt wird.

Das Vorgehen der Antassia GmbH bezeichnet OpSec auch deshalb als betrügerisch, weil die Firma Verbraucher darüber täusche, dass sie durch den Download ein kostenpflichtiges Abo abschließen. In den OpSec bekannten Fällen erfuhren die Nutzer erst durch eine Rechnung, dass sie einen Vertrag abgeschlossen hatten.

Die Chancen von Verbrauchern, sich gegen Abofallen im Internet erfolgreich zu wehren und sogar den Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durchzusetzen, haben sich laut OpSec in letzter Zeit deutlich verbessert. Beleg dafür sei ein kürzlich ergangenes Urteil gegen den Anwalt Olaf Tank im Streit um Zahlungen an opendownload.de. Das Amtsgericht Marburg hat den Anwalt dazu verurteilt, die Kosten eines Internetnutzers zu tragen, die diesem entstanden sind, um einen solchen Abovertrag anzufechten.

Vor dem Angebot der Antassia GmbH hatte auch die Verbraucherzentrale Hessen vor einigen Wochen gewarnt (PDF). Die Organisation rät in die Abofalle getappten Verbrauchern nicht zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den angeblich geschlossenen Vertrag zu bestreiten und sich von nachfolgenden Mahnungen und Rechtsanwaltsschreiben nicht einschüchtern zu lassen. Außerdem stellt sie auf ihrer Website Musterbriefe zur Abwehr unberechtigter Forderungen zur Verfügung.

Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Online-Händlern beziehungsweise Online-Shops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.

Themenseiten: Business, Compliance, Internet

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu OpSec rügt Top-of-Software.de für Abofallenmodell

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *