Google meldet vier Patente für Browsererweiterungen an

Drei beschreiben die Programmausführungskomponente Native Client. Das vierte und jüngste spezifiziert, wie Javascript mit O3D auf die Grafikkarte eines Clients zugreifen kann. Die Patente sollen der Standardisierung dienen.

Google Chrome

Google hat mindestens vier Anwendungen zur Patentierung eingereicht, die es in den Browser Chrome einbettet. Drei davon beschäftigen sich mit Native Client – einer Technologie, die die Ausführung von heruntergeladenem Code direkt auf dem Prozessor erlaubt, statt ein Interpretieren durch den Browser zur Pflicht zu machen, wie es bei Javascript der Fall ist. Das vierte Patent betrifft O3D, das es Browseranwendungen ermöglicht, die 3D-Beschleunigung von Grafikkarten zu nutzen.

Der Patentantrag zu einem „webbasierten Grafik-Rendering-System“ datiert vom Januar 2010. Die Patentanträge rund um Chrome gehen auf Entwürfe von 2008 zurück.

Sowohl Native Client als auch O3D liegen derzeit als Chrome-Plug-in vor. Google plant jedoch, beide zu festen Komponenten des Browsers zu machen.

Die Besonderheit von Native Client besteht darin, dass die dafür kompilierten Programme zum einen in einer „Sandkasten“ genannten isolierten Umgebung ablaufen und zum anderen bestimmte Instruktionen von vornherein unterbunden werden. Ohne diese beiden Sicherheitstechniken wäre Native Client eine ideale Plattform für die Verbreitung von Viren. O3D gibt Javascript-Programmen Zugriff auf den Grafikprozessor eines Systems.

Google will die Patente nach eigener Aussage nicht nutzen, um etwa Gebühren von Mitbewerbern zu erheben, sondern, um die Standardisierung von Chrome voranzutreiben. Solchermaßen standardisierte Technologien könnten auch andere Browser nutzen. Ein mit Chrome und Chrome OS beschäftigter Manager, Linus Upson, sagt: „Native Client ist bisher außerhalb aller Standardisierungsprozesse. Wir sprechen mit anderen Anbietern, wie man hier weiterkommen könnte. Wir würden das gerne alles standardisiert sehen. Sie sollten aber nicht annehmen, dass wir etwas nur deshalb nicht ausliefern, weil und ein Blatt Papier fehlt, auf dem steht, dass es sich um einen Standard handelt.“

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