Flickr entschärft Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen

Die Änderungen sind eine Reaktion auf eine Parodie eines Obama-Fotos. Statt Bilder zu löschen, zeigt Flickr nun einen Warnhinweis an. Dadurch bleiben Diskussionen zu einem Foto erhalten.

Flickr hat die Maßnahmen entschärft, mit denen der Bilderdienst gegen mögliche Urheberrechtsverletzungen vorgeht. Die Änderungen sind eine Reaktion auf Kritik an der Entfernung von Fotos von Barack Obama, die den US-Präsidenten als den Schurken „Joker“ aus den Batman-Comics zeigen.

Bisher hatte Flickr nach Erhalt einer Beschwerde das betroffene Bild grundsätzlich entfernt und im Fall einer unberechtigten Beschwerde die Möglichkeit eingeräumt, das Bild erneut zu veröffentlichen. Nun ersetzt das Unternehmen beanstandete Bild durch einen Hinweis auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung. Dadurch bleiben alle Diskussionen zu dem Foto erhalten, und im Fall einer Ablehnung der Beschwerde ist es einfacher, das ursprüngliche Bild wiederherzustellen.

Das Original des Obama-Joker-Bilds hatte Firas Alkhateeb auf seiner Flickr-Seite veröffentlicht. Gegenüber der Los Angeles Times erklärte er, er habe das Bild mit Photoshop aus einem Titel des Time Magazine erstellt. Medienberichten zufolge
waren die eigentlichen Rechteinhaber, das Time Magazin und der Comic-Verlag DC Comics, nicht an der Beschwerde beteiligt.

Thomas Hawk, CEO des Flickr-Konkurrenten Zooomr, warf dem Bilderdienst Zensur vor. In einem Blogeintrag argumentierte er, als Parodie falle das Bild unter die „Fair Use“-Ausnahmeregel, die die Verwendung von urheberrechtliche geschütztem Material vorsieht. Allerdings sind die Ausnahmen vom eigentlichen Verwendungszweck abhängig. So kann eine Parodie eines Bilds erlaubt sein, während es verboten ist, Kopien der Parodie anzufertigen.

Gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) können Rechteinhaber den Betreiber einer Website auffordern, von Dritten veröffentliche Werke, die ihre Rechte verletzten, zu entfernen. Der Website-Betreiber entgeht möglichen Rechtsansprüchen, wenn er der Aufforderung nachkommt. Das DMCA räumt dem Autor des verletzenden Werks aber auch das Recht ein, gegen eine Beschwerde vorzugehen.

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