Klage gegen Google-Suche in England abgewiesen

Ein Suchergebnis enthielt angeblich verleumderische Behauptungen. Der Richter schloss eine Verantwortung der Suchmaschine aus. Google war nur der "Kanal", kein Verbreiter der Information.

Google ist vor dem britischen High Court von einer Anklage wegen übler Nachrede freigesprochen worden. Die Metropolitan International School, die Fernkurse anbietet, hatte Google UK und den amerikanischen Mutterkonzern verklagt, weil die Suchmaschine verleumderische Behauptungen über die Schule angezeigt habe.

Konkret ging es um ein Posting im Digital-Trends-Forum, in dem ein Kurs als „Betrug“ („scam“) bezeichnet wurde. Google sei für die Verleumdung mitverantwortlich, weil ein Ausschnitt des Forumstexts mit dem Betrugsvorwurf in den Suchergebnissen erschienen sei.

Der Richter urteilte, dass Google lediglich ein Kanal für die Information gewesen sei, nicht aber ein eigenständiger Verbreiter der Nachricht. Im Urteil wird festgestellt, dass der Textausschnitt, der in den Ergebnissen erschien, eine Antwort auf die Suchanfrage des Benutzers war. Außerdem verweise die Fundstelle auf eine andere Site irgendwo im Web. Demnach sei es dem Benutzer nach Ansicht des Richters freigestellt, ob er diese Site besuchen wolle oder nicht.

Das Urteil zieht eine Parallele zu einem Karteikartenkatalog in einer echten Bibliothek. „Wenn ein Benutzer nach Literatur für das Gebiet sucht, auf dem er arbeitet, benutzt er dafür den Bibliothekskatalog. Dabei könnte er einige interessante Bücher in eine der Abteilungen finden. Nun geht er dorthin, um nachzusehen, ob diese Werke für ihn interessant sind. In diesem Fall wäre es völlig lebensfremd, die Verantwortung für den Inhalt dieser Bücher den Bilbiotheksmitarbeitern in die Schuhe zu schieben, die den Katalog zusammengestellt haben.“

Im Urteil heißt es weiter: „Es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass die Beklagte (Google) keine Rolle bei der Formulierung der Suchanfrage spielte … Sie hat sich weder hinter die Aussage des Textes gestellt, noch kann man sinnvoll behaupten, dass sie dafür gesorgt hat, dass der fragliche Ausschnitt auf dem Bildschirm des Anwenders erschien. Sie hat lediglich durch die Bereitstellung des Suchdienstes die Rolle eines Vermittlers übernommen.“

Google begrüßte das Urteil. In einer Stellungnahme des Unternehmens heißt es: „Wir sind mit dem Ausgang sehr zufrieden. Das Urteil stärkt das Prinzip, dass Suchmaschinen nicht für Inhalte verantwortlich gemacht werden können, die von Dritten auf deren Site veröffentlicht werden.“ Der High Court habe klar gestellt, dass sich Kläger, die sich durch Inhalte auf einer Website beleidigt fühlen, an deren Verfasser und Inhaber wenden müssen und nicht an die Suchmaschine.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Internet, Suchmaschine

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