US-Richter hebt MySpace-Cybermobbing-Urteil auf

Grund sind verfassungsrechtliche Bedenken. Das Urteil setzt einen Verstoß gegen Nutzungsregeln einer Website mit einem Computereinbruch gleich. Die EFF hatte aus diesem Grund die Einstellung des Verfahrens gefordert.

Wie Wired berichtet, hat ein US-Bezirksrichter ein im November gegen eine MySpace-Nutzerin verhängtes Urteil aufgehoben, wonach diese durch Cybermobbing den Selbstmord eines 13-jährigen Mädchens ausgelöst haben soll. Lori Drew hatte ein gefälschtes MySpace-Profil angelegt und darüber eine Schulkameradin ihrer Tochter belästigt.

Im Verlauf des Verfahrens hatte die Anklage den Vorwurf der Verschwörung fallen gelassen. Stattdessen warf sie Drew vor, sich in drei minder schweren Fällen unerlaubt Zugriff zu einem geschützten Computer verschafft zu haben. In erster Instanz schlossen sich die Geschworenen der Argumentation der Anklage an und setzten einen Verstoß gegen die Nutzungsregeln von MySpace mit einem Einbruch in einen PC gleich. Das hält der Richter in seiner aktuellen Entscheidung für verfassungsrechtlich bedenklich.

Schon im letzten Jahr hatte die Electronic Frontier Foundation (EFF) aus demselben Grund eine Einstellung des Verfahrens gefordert. „Eine Anklage aufgrund eines Verstoßes gegen Nutzungsbedingungen ist eine einschneidende Fehlauslegung des Computer Fraud and Abuse Act (CFAA)“, erklärte die EFF damals. Dadurch werde eine Präzendenzfall geschaffen, der beispielsweise Klagen gegen die Nutzung von Googles Suchmaschine durch Minderjährige ermögliche.

Die Anwälte der Beklagten hatten argumentiert, dass das CFAA ungenau und fehlerhaft sei. Das Gesetz wird in den USA normalerweise gegen Cyberkriminelle eingesetzt.

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