Kazaa-Nutzerin lehnt Vergleichsangebot der RIAA ab

Der Musikverband strebt trotz des Schuldspruchs eine außergerichtliche Lösung an. Ein Vergleich darf weder ein Schuldeingeständnis noch eine Entschädigung voraussetzen. Thomas-Rasset kann die Forderung möglicherweise durch eine Insolvenz löschen.

Die Record Industry Association of America (RIAA) hat der zu einer Schadenersatzzahlung von 1,92 Millionen Dollar verurteilten Kazaa-Nutzerin Jammie Thomas-Rasset Gespräche über einen außergerichtlichen Vergleich angeboten. Thomas-Rassets Anwälte erklärten der RIAA zufolge, ihre Mandantin sei an keinem Deal interessiert, der die Zahlung einer Entschädigung oder ein Schuldeingeständnis voraussetze.

Damit wiederholte Thomas-Rasset eine Antwort, die sie der RIAA nach ihrem ersten Schuldspruch im Oktober 2007 gegeben hatte. Der Musikverband hatte während der gesamten Dauer des Verfahrens immer wieder seine Verhandlungsbereitschaft bekundet und zu einem Zeitpunkt seine Forderung auf 5000 Dollar reduziert.

Rechtsexperten zufolge kann Thomas-Rasset die Forderung der RIAA durch eine Insolvenz löschen. Dafür müsse sie sich einem neuen Verfahren vor einem Insolvenzgericht stellen. Um die Löschung zu verhindern, müsste die RIAA wiederum nachweisen, dass die Beklagte die Tauschbörse Kazaa nicht nur vorsätzlich, sondern auch mit der Absicht genutzt hat, der Musikindustrie zu schaden. Nach Ansicht von Fred von Lohmann, Anwalt der Electronic Frontier Foundation, wird es für die Musikindustrie sehr schwierig, diesen Nachweis zu führen.

Mitte Juni hatte eine Bundesgericht Jammie Thomas-Rasset für schuldig befunden, 24 Songs illegal im Internet angeboten zu haben, und eine Strafzahlung in Höhe von 80.000 Dollar je Song verhängt. Im ersten Verfahren, dass ein Richter aufgrund von Fehlern für ungültig erklärt hatte, lag das Strafmaß noch bei 9250 Dollar je Lied.

Themenseiten: Internet, Tauschbörse, Urheberrecht

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