Rechtsexperten: Insolvenz schützt Kazaa-Nutzerin vor Strafzahlung

Grund ist eine Entscheidung eines Berufungsgerichts im vergangenen Jahr. Schadenersatzforderungen aus vorsätzlichen Taten können durch eine Insolvenz gelöscht werden. Das Insolvenzrecht schließt nur böswilliges Handeln aus.

Nach Ansicht von Rechtsexperten kann sich die am Freitag zu 1,92 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilte Kazaa-Nutzerin Jammie Thomas-Rasset durch eine Insolvenz vor einer Zahlung an die RIAA schützen. Grund ist eine Entscheidung eines Berufungsgerichts im letzten Jahr, die neu geregelt hat, unter welchen Bedingungen Schadenersatzforderungen unter eine Insolvenz fallen.

Der Anwalt Ira Rothken, der in der Vergangenheit die Bittorrent-Tracker Torrent Spy und Isohunt vertreten hat, erklärte, dass früher Schadenersatzforderungen, die aufgrund vorsätzlicher Handlungen verhängt worden waren, nicht unter eine Insolvenz fielen. Im Fall Barboza gegen New Form habe das Ninth Circuit Court of Appeals in Los Angeles aber zusätzlich ein böswilliges Handeln des Täters gefordert, um eine Forderung von einer Insolvenz auszuschließen. Das Bezirksgericht im US-Bundesstaat Minnesota hat in seinem Urteil Thomas-Rasset aber nur Vorsatz unterstellt.

Auch Anwälte der Rechteinhaber glauben, dass es der Fall Barboza gegen New Form erschwert, Schadenersatzleistungen einzutreiben. „Damit ein Beklagter nicht in der Lage ist, seine Schuld im Rahmen einer Insolvenz zu löschen, sollte ein Kläger Beweise vorlegen, die der Definition von ‚vorsätzlich und böswillig‘ des Insolvenzrechts entsprechen“, schreibt Kathryn Bartow, Anwälten bei Manatt, Phelps and Phillips in einem Rundschreiben an ihre Kunden.

Laut Fred von Lohman, Anwalt der Electronic Frontier Foundation (EFF), wird es für die RIAA sehr schwer, vor einem Insolvenzgericht nachzuweisen, dass Thomas-Rasset mit der Nutzung von Kazaa der Musikindustrie bewusst schaden wollte. „Wir wissen dass viele Leute, die Kazaa nutzen, nicht verstehen, dass sie gleichzeitig Dateien zum Download anbieten.“

Nach der Urteilsverkündung in der vergangenen Woche hatte die RIAA Thomas-Rasset erneut einen außergerichtlichen Vergleich angeboten. Der Anwalt der Beklagten kündigte ebenfalls seine Bereitschaft zu Gesprächen über eine außergerichtliche Einigung an.

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