Exemplarisch durchexerziert: die Tücken des Handels auf Ebay

Die Rechtslage ist – wie könnte es anders sein – verzwickt. Die Vielzahl der Urteile zum Kaufen und Verkaufen auf Ebay bringt nur bedingt Klarheit, denn auch sich widersprechende Urteile unterschiedlicher Gerichte sind darunter. Vielfach gaben Details des Falles den Ausschlag für die Entscheidung der Richter, die sich daher nicht ohne weiteres verallgemeinern lässt – schon gar nicht von juristischen Laien.

Die Hamburger Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet regelmäßig Urteile aus den Bereichen Neue Medien, Urheberrecht und E-Commerce. Sie beschäftigt sich schon seit Jahren mit der Thematik und hat auf ihrer eigenen Website die Kernaussagen früherer Urteil zusammengefasst.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seinem Urteil vom 18. Mai 2005 (Aktenzeichen 7 U 169/04) entschieden, dass Ebay trotz seiner marktbeherrschende Stellung berechtigt ist, einem Nutzer ordentlich zu kündigen. Mit Beschluss vom 15. Januar 2009 hat dasselbe Gericht noch einmal klargestellt, dass Ebay zur Vermeidung von Manipulationen grundsätzlich berechtigt ist, einzelne Mitgliedskonten zu sperren (Aktenzeichen 12 W 1/09).

Andererseits hat es in seinem Urteil vom 12. November 2008 auch dargelegt, dass die Freischaltung eines gesperrten Ebay-Accounts im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann (Aktenzeichen 6 W 183/08). In dem Fall hatte Ebay den Account eines Kunden mit dem bloßen Hinweis gesperrt, dass der gewählte Ebay-Name gegen die AGB verstoße, dazu jedoch keine weitere Ausführungen gemacht.

Das Gericht meinte, „es liegt auf der Hand, dass der Ausschluss der Antragstellerin, die im Internet mit einem durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemachten Umsatz von 8000 Euro täglich tätig gewesen ist, von dem durch Ebay eröffneten, besonders bekannten und bedeutenden Internetmarktplatz ihre geschäftlichen Aktivitäten erheblich beeinträchtigt und ein Ausweichen auf andere Internetmarktplätze die Folgen der Sperrung nur unvollständig kompensieren kann.“

Auch mit Ebay-Bewertungen haben sich die Gerichte bereits auseinandergesetzt. Bereits 2004 stritten sich ein Käufer und ein Verkäufer vor dem Landgericht Düsseldorf, ob die Bewertung „Beschwerde: statt der in der Werbung vorgegaukelten 750 mg T. nur 400 mg.“ rechtens sei. Der Verkäufer darin einen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb, da die Bewertung sein Ansehen und seine Kreditwürdigkeit herabsetzen könnte. Das Gericht sah das jedoch nicht so. Es meinte vielmehr, der Verkäufer begebe sich mit Produkten, die er zum Verkauf anbietet, in die Öffentlichkeit. In diesem Fall müsse er auch negative Kritik hinnehmen, zumal es an einer unwahren Tatsachenbehauptung fehle.

Zwei Jahre später entschied das Amtsgericht Aachen (Aktenzeichen 85 C 240/04), dass bestimmte Negativbewertungen bei Ebay-Auktionen rechtswidrig sind. Der Käufer hatte in der Bewertung geschrieben: „Trotz direkter Überweisung keine Waren!! Kontaktscheu!!!!!!!“. Das Gericht sah darin einen rechtswidrigen Eingriff im Sinne des Paragraphen 823 BGB (Schadensersatzpflicht) und verbot die weitere Äußerung mittels einer einstweiligen Verfügung.

Das Landgericht Kreuznach hat am 13. Juli 2006 (Aktenzeichen 2 O 290/06) dagegen entschieden, dass sich ein Händler gegen eine negative Ebay-Bewertung nicht mittels einer einstweiligen Verfügung wehren kann. Begründung: Es bestehe keine Wiederholungsgefahr. Allerdings sehen die Rechtsexperten der Kanzlei Dr. Bahr die Entscheidung im klaren Widerspruch zur ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Eine Vielzahl von anderen Instanzgerichten habe in vergleichbaren Fällen daher auch zu Recht einstweilige Verfügungen erlassen. Es handle sich somit um die isolierte Entscheidung eines Gericht, der keine wirkliche Bedeutung zuzumessen sei.

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Neueste Kommentare 

7 Kommentare zu Exemplarisch durchexerziert: die Tücken des Handels auf Ebay

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  • Am 15. Mai 2009 um 0:47 von Nina Gerth

    Das ist…
    …mal wieder typisch ebay. "…wegen eines Adresswechsels im April 2008 den Status vermindert". Laut Artikel gingen die Schwierigkeiten aber erst im Herbst los. Wo ist da der Zusammenhang?

    • Am 5. Februar 2010 um 12:22 von ebayer

      typisch eBay
      sie legen den Finger genau auf die Wunde…wo ist der Zusammenhang…einen direkten jedenfalls scheint es nicht zu geben…ist wohl doch nur ein allgemeiner Rundumschlag eines frustierten eBay-Sellers dem nicht klar ist das sich die Finanzkrise auch auf sein Geschäft auswirkt…nämlich so das die Leute halt auch weniger ausgeben…und wenn man sich dann noch mal die genannten Zeiträume anguckt ist wohl ein Zusammenhang zu erkennen…

  • Am 28. Mai 2009 um 13:16 von Ich

    nicht immer nur ebay ist schuld
    man muss sich aber auch mal in die lage der käufer versetzten, die ihr geld nach widerruf nicht wieder bekommen, und dann regen sich die verkäufer auf das schlechte bewertungen verteilt werden….

  • Am 4. Februar 2010 um 1:30 von ebayer

    Profiseller-Probleme hausgemacht
    ich bin selbst bei ebay dabei…seit 2001…als Käufer und auch Verkäufer…das waren noch Zeiten…einige werden wissen was ich meine…

    zu ebay…
    über manch gebaren von denen kann man sich nur wundern…als Vekäufer genauso wie als Käufer…und begründen müssen die das auch nicht…und immer nachvollziebar ist es für den Einzelnen auch nicht…aber mir war immer klar das die auch Geld verdienen wollen…mit allen Blüten die das so treibt…von Einstellgebühren bis PayPal…

    zu den Käufern…
    auch wenn denen regelmäßig von seiten der „Profi-Seller“ die Kompetenz abgesprochen wird angemessen bewerten zu können…wer Ware anbietet und verkauft und auch kassiert…und dann nicht liefert…kann sich doch nicht allen ernstes darüber beschweren wenn er abgemahnt wird…

    zu den Verkäufern…
    die Pflicht des Käufers ist es doch die Ware zu bezahlen…die allermeisten tun dies auch…und sogar mit dem vollen Risiko das mit der Vorkasse verbunden ist…deshalb hat sich der Käufer in dem Moment wo der Betrag beim Verkäufer eingeht „seine“ positive Bewertung verdient…und keine Hinhaltetaktik…

    zu den sog. Profisellern…
    wer sich bei dünner Finanzdecke und wenigen (Liefer)Kontakten mit „schnelldrehenden“ Produkten obendrein eines einzelnen Herstellers sich in die Virtuellen „Untiefen“ des Online-Handels begibt…und sich dabei überwiegend die Beliebtheit anderer zunutze macht…darf sich nicht wundern wenn er dann sehr schnell ins Schlingern kommt…da hält sich mein Mitleid nun wirklich in Grenzen… keine Ahnung welche Vorbereitung sie sich angetan haben…aber Lagerhaltung und deren Bedeutung für einen erfolgreichen Handel haben sie vollkommen verkannt…und die Bedeutung eines zufriedenen Kunden…

    • Am 4. Februar 2010 um 21:27 von Rosi

      AW: Profiseller-Probleme hausgemacht
      Okay ebayer, dann gehen wir doch mal dieses kleine Gedankenspiel durch: Nehmen wir an, ich weiß, welcher Shop Dir gehört. Nehmen wir an, ich bin Dein Wettbewerber. Nehmen wir an, Du nervst mich (das ist alles nur theoretisch, ich will niemandem etwas Böses) und nehmen wir letztendlich an, Du verkaufst Computerzubehör. Dann bestellen ich und vier Freunde von mir je ein USB-Verlängerungskabel für 1,99 bei Dir, Anschließend geben wir Dir eine miserable Bewertung wegen des Versandes oder der Kommunikation oder sonstwas. Wenn ich das recht sehe, sind derzeit vier negative Bewertungen in drei Monaten erlaubt oder so. Du kriegts aber fünf in einer Woche. Dann schauen wir doch mal, was Ebay mit Deinen Angeboten macht. Und dann sprechen wir nochmal drüber, ob das Profiseller-Problem hausgemacht ist…

      • Am 5. Februar 2010 um 12:08 von ebayer

        Profiseller-Probleme hausgemacht
        Hallo Rosi
        …mir ist schon klar worauf du hinaus willst…
        aber ohne das wir uns jetzt weiter in Details oder Theorien verstricken…

        …mein Eindruck vom Verfasser des Artikels ist, das er das Wohl und Wehe seines kaufmännischen Erfolges nur von diesen Bewertungen und den daraus durch eBay und durch seine Anerkennung der eBay-AGB letzendlich auch durch ihn selbst akzeptierten erfolgenden Konsequenzen in der allseits bekannten Form…

        …wobei sich das ja wohl in erster Linie auf die Plazierung seiner „Auktionen“ in der „Beliebtesten Artikel“ Hitliste bezieht…

        …allein damit einen gewissen Umsatzrückgang zu begründen finde ich doch recht gewagt…genauso wie die Konkurrenz für diese negativen Kundenbewertungen ALLEIN verantwortlich zu machen…zumal ja sein Ärger mit eBay mit einer von eBay geforderten und wohl von ihm verschlampten Formalität begann…mit dem sich dann durchaus ein gewisser Teufelskreis in Gang gesetzt hat…das möchte ich hier nicht ausschließen…

        …aber eben genau diese TÜCKEN des Handels bei eBay sollten ihm doch schon bekannt gewesen sein…genauso wie regiede und teilweise auch schlampig die Instanzen bei eBay arbeiten…die können nun mal schalten und walten nach gut dünken…es ist doch ihr Marktplatz…und auch das kennt doch ein halbwegs Profi von jeder anderen Gemeinde auch…

        • Am 10. Februar 2010 um 13:30 von axel

          AW: Profiseller-Probleme hausgemacht
          Ebay schaltet und waltet wie es will, als Verkäufer hat man dann nur Probleme, wenn die Schnäppchenjäger nicht sofort bedient werden, am besten alles umsonst. Viele Käufer zahlen nicht und bewerten absichtlich negativ und
          was macht Ebay: Handelsvolumen einschränken statt falsche Bewertungen zu entfernen, Standardmails mit Hinweisen und Erklärungen als wenn man als Verkäufer im Kopf beschränkt wer. Aber Ebay verdiehnt ja kräftig. Mann sollte
          Ebay den Rücken kehren dann werden sie schon sehen wie sie ihre Verkäufer be-
          handelt haben.

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