Anwalt kritisiert Facebooks Umgang mit Holocaustleugnern

Die Nutzungsbedingungen verbieten in bestimmten Ländern illegale Inhalte. Mehrere Nutzergruppen des Social Network bestreiten den Völkermord im Zweiten Weltkrieg - in Deutschland eine Straftat. Facebook soll dies nun kommentieren.

Der Anwalt Brian Cuban, Bruder des Broadcast.com-Gründers Mark Cuban, hat Facebook kritisiert, da es Holocaustleugner zu tolerieren scheine. In einer E-Mail forderte er eine Stellungnahme zu Nutzergruppen des Social Network, die Namen wie „Holocaust: Eine Serie von Lügen“ oder „Holohoax“ tragen.

In seinem Blog „The Cuban Revolution“ vertritt der Anwalt die Ansicht, dass Nutzergruppen sozialer Netzwerke, die den Holocaust leugnen, nicht durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung gedeckt werden. Dieser garantiert unter anderem die Meinungs- und Pressefreiheit.

„Das Leugnen des Holocaust gilt in einigen Ländern, in denen Facebook aktiv ist, als Straftat. Deutschland ist ein Beispiel dafür“, schreibt Cuban in seinem Blog. Als Privatunternehmen sei Facebook berechtigt, eigene Regeln für Meinungsäußerungen aufzustellen. Cuban zufolge verbieten Facebooks Nutzungsbedingungen allerdings, Inhalte zu veröffentlichen, die die Rechte anderer verletzen oder gegen lokale, nationale oder internationale Gesetze verstoßen.

In der letzten Woche hatte Facebook die Nutzergruppe „Isle of Man KKK“ geschlossen, die sich selbst als Ableger des Ku-Klux-Klans bezeichnete. Die Sperrung erfolgte aufgrund der Beschwerde einer örtlichen High School, der 33 der 95 Mitglieder der rassistischen Facebook-Gruppe angehörten. Darüber hinaus hatte Facebook im November 2008 mehrere Seiten italienischer Neonazis entfernt.

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