Bundesrat segnet Entschädigung für TK-Überwachung ab

Die Neuregelung sieht über 20 Pauschalen für Auskunfts- und Überwachungsleistungen vor. Investitionskosten sind nicht berücksichtigt. Daher kritisiert der Bitkom das Gesetz weiterhin als "nicht ausreichend".

Für Telefon- und Internetunternehmen, die sich an der Verfolgung von Straftaten beteiligen müssen, wird es künftig eine spezielle Aufwandsentschädigung geben. Der Bundesrat hat heute das Gesetz beschlossen, auf das sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss geeinigt hatten.

Laut der Neuregelung wird es für die unterschiedlichen Leistungen oder Auskünfte über 20 pauschale Entschädigungssummen geben. Die bisher gezahlten Beträge seien nach Ansicht vieler Firmen „nicht mehr angemessen“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

„Nach dem neuen Gesetz werden zumindest die laufenden Kosten zu einem größeren Teil ersetzt“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Dabei gehe es um jährliche Beträge in zweistelliger Millionenhöhe. Von einer angemessenen Kostenerstattung für die Unternehmen könne aber weiterhin nicht die Rede sein.

Schon im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag Mitte Dezember hatte der Bitkom das neue Gesetz als „noch nicht ausreichend“ kritisiert. Es könne nicht sein, dass im Rahmen des Konjunkturpakets einerseits Milliardenbeträge für marode Unternehmen aufgewendet würden, man andererseits der Zukunftsbranche Telekommunikation aber nicht einmal die berechtigten Ansprüche auf Kostenerstattung erfülle.

Nicht berücksichtigt sind in dem neuen Gesetz Investitionskosten, die die Firmen für die sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten aufwenden müssen. „Für diese Kosten müssen die Unternehmen durch ein separates Gesetz entschädigt werden, das noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden sollte“, so Scheer.

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