EU schränkt Kartellüberwachung von Microsoft ein

Externe Berater sollen nur noch bei konkreten Verstößen eingreifen. Microsoft hat sein Wettbewerbsverhalten geändert. Dritte können ihre Rechte auch bei nationalen Gerichten einklagen.

Die Europäische Kommission wird Microsoft künftig nicht mehr aktiv überwachen, um zu kontrollieren, ob sich das Unternehmen an die 2004 verabschiedeten Wettbewerbsauflagen hält. Der 2005 engagierte unabhängige Beobachter hat nach Auskunft der Kommission seine Tätigkeit eingestellt. Die Wettbewerbshüter wollen ab sofort nur noch bei konkreten Verstößen auf externe Berater zurückgreifen.

Kommissionssprecher Jonathan Todd erklärte, Microsoft habe sein Wettbewerbsverhalten geändert. Außerdem könnten Dritte ihre Rechte auch bei nationalen Gerichten der Mitgliedsstaaten einklagen. Die EU-Kommission wies jedoch darauf hin, dass Microsoft auch weiterhin zur Einhaltung der Auflagen verpflichtet sei.

Unter der Leitung des damaligen Wettbewerbskommissars Mario Monti hatte die Kommission entschieden, dass Microsoft vollständige und akkurate Informationen über die Interoperabilität seiner Workgroup-Server-Produkte bereitstellen muss. Die Kartellentscheidung untersagte auch die Bündelung des Windows-Betriebssystems mit dem Windows Media Player.

Noch Anfang 2008 hatte die EU-Kommission ein erneutes Bußgeld von 899 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt. Nach Ansicht der Kommission hat der Softwareanbieter bis Oktober 2007 ungerechtfertigte Lizenzgebühren für technische Informationen berechnet und damit gegen die Kartellauflagen verstoßen. Im Juli hatte Microsoft beim EU-Gericht erster Instanz (EuG) die Annullierung der Entscheidung beantragt.

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