Britische Werbeaufsicht verbietet erneut iPhone-TV-Spot

Nutzer kritisieren irreführende Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit des Apple-Handys

Die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres die Ausstrahlung eines iPhone-Werbespots verboten. Wie die BBC berichtet, hatte Apple in seinem TV-Spot falsche beziehungsweise unpräzise Angaben zur Übertragungsgeschwindigkeit des iPhones gemacht.

Die Werbung bezeichnete das Handy als „really fast“ und zeigte dazu Internetseiten, die zum Laden weniger als eine Sekunde brauchten. Eine Einblendung wies allerdings darauf hin, dass die Netzleistung regional unterschiedlich sein könne. Bei der ASA gingen daraufhin 17 Beschwerden von Kunden ein, die den Spot als irreführend und unwahr kritisierten.

Apple UK verteidigt den TV-Spot damit, dass ein Vergleich zwischen der Geschwindigkeit des 3G-Modells und seines 2G-Vorgängers gezogen worden sei. Die getroffenen Aussagen seien relativ, nicht absolut zu verstehen, argumentiert das Unternehmen. Zudem sei sich der durchschnittliche Konsument darüber im Klaren, dass die Performance des iPhone variieren könne. Das werde auch durch die Texteinblendung verdeutlicht.

Die ASA ist jedoch der Ansicht, dass der Spot den Zuschauer glauben mache, das Handy sei tatsächlich so schnell wie in der Werbung demonstriert. „Weil wir gesehen haben, dass es das nicht ist, kommen wir zu dem Schluss, dass die Werbung irreführend sein kann“, so die Aufsichtsbehörde.

Im August dieses Jahres hatte Apple in Großbritannien ebenfalls einen iPhone-Spot einstellen müssen, weil sich Konsumenten über irreführende Darstellungen zu den Internetfähigkeiten des Telefons beschwert hatten. In Deutschland hat es nach Aussage von Apple-Deutschland-Pressesprecher Georg Albrecht hingegen noch nie Beschwerden über einen TV-Spot beziehungsweise ein Verbot einer iPhone-Werbung gegeben.

Hierzulande unterliegt die Werbung vor allem dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. „Wer wissentlich falsche Angaben macht, kann demnach zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden“, erklärt Volker Nickel, Sprecher des Zentralverbands der Deutschen Werbewirtschaft. Um solch unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, prüften Unternehmen ihre Werbebotschaften deshalb bereits im Vorfeld der Veröffentlichung sehr genau.

Themenseiten: Apple, Hardware, Mobile, iPhone

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Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu Britische Werbeaufsicht verbietet erneut iPhone-TV-Spot

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  • Am 26. November 2008 um 13:38 von Lutz

    Wie wäre es dann mit einer Klage gegen die DSL-Betreiber??
    Die in den Verträgen stehende Leistung wird zum Teil um 30% und mehr unterschritten. Ist da die Werbung nicht auch irreführend oder gilt das nur selektiv????

    Die Aussage DLS 16000 ist meistens eine große Lüge!!!
    Bei mir liegen trotz Vertrag nur 12500 kBit an. Das sind zur Zeit fast 25% weniger!!!!

    • Am 26. November 2008 um 15:12 von Slow Surfer

      AW: Wie wäre es dann mit einer Klage gegen die DSL-Betreiber??
      Es wird ja auch immer mit "bis zu" und nicht "genau" 16000 beworben. Von diesem Standpunkt also nicht irreführend. Im Übrigen ist die mangelnde Performance doch längst hinreichend bekannt. Ich z.B. habe DSL 768 und meine Performance ist fast 100%. Hier hält mein Anbieter sein Versprechen.

      • Am 26. November 2008 um 15:26 von Caire

        AW: AW: Wie wäre es dann mit einer Klage gegen die DSL-Betreiber??
        Und das selbige macht Apple, da Sie ja einblenden das es "Regionsabhängig" sei die "Netzgeschwindigkeit". Von daher völlig sinnlos die Aussage der ASA.

        MfG

  • Am 26. November 2008 um 15:26 von CPP

    Werbung in der BRD….ist mehr als "flexibel" auszulegen
    Die hiesige Werbung erzählt vielfachen Unsinn. Das wird durch laxe Gesetze unterstützt…

    Insofern liegen hier auch weniger Verbraucher-Beanstandungen vor.

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