Großbritannien diskutiert höhere Pirateriestrafen

Höchstmaß könnte sich auf 50.000 Pfund verzehnfachen

Das britische Intellectual Property Office hat eine Umfrage gestartet, in deren Rahmen eine massive Erhöhung der Geldstrafen für Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei eine Forderung des sogenannten Gowers-Berichts, der vom ehemaligen Chefredakteur der Financial Times, Andrew Gowers, bereits Ende 2006 vorgelegt worden war und für online begangene Verstöße gegen Rechte am geistigen Eigentum, bei denen ein Profitmotiv vorliegen, eine Bußgeldanhebung von 5000 auf 50.000 Pfund (63.500 Euro) vorsieht.

Die Erhöhung des Strafhöchstmaßes soll der Justiz ermöglichen, die konkreten Profite aus begangenen Straftaten besser bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. In der Praxis verhängten die Gerichte ohnehin nur äußerst selten die Höchststrafe, argumentiert Gowers. Bis Ende Oktober haben Organisationen und Institutionen aus allen gesellschaftlichen Bereichen Zeit, um zu dieser Frage Stellung zu beziehen.

„Geistiges Eigentum, das den Wert der Kreativität schützt, ist von größerem Interesse als je zuvor“, erklärt Gowers in seinem Bericht. Allein die britische Musikindustrie büße rund 20 Prozent ihrer Einnahmen aufgrund von Raubkopien ein. Insbesondere die zunehmende Online-Piraterie mache der Branche zu schaffen.

Gowers hält es daher für angebracht, dass Verstöße gegen das Recht am geistigen Eigentum in der digitalen Welt ebenso den geltenden Regeln für physische Produktpiraterie unterworfen werden. Diese sähen eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Zum Vergleich: In Deutschland können Urheberrechtsverletzungen im privaten, nicht kommerziellen Umfeld mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren belegt werden. Bei Verstößen in gewerblichem Ausmaß drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Mit dem Versuch, den Schutz des geistigen Eigentums im Internet drastisch zu verschärfen, steht Großbritannien nicht allein da. Bereits Anfang Juni wurde bekannt, dass die EU mit den USA, Japan, Kanada und einer Reihe weiterer Länder über ähnliche Pläne verhandelt. Konkret geht es dabei um das sogenannte Anti-Piraterie-Abkommen namens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), mit dem man dem Handel mit gefälschten Gütern beikommen will. Um geistiges Eigentum besser zu schützen, werden unter anderem auch die Einführung schwarzer Listen und Internetsperren für Filesharer sowie Filtermaßnahmen diskutiert.

„In Deutschland ist eine strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen von finanziellen Motiven unabhängig“, erklärt Verena Eckert von der IT-Recht-Kanzlei. Besonders im Bereich des Filesharings seien „kleinere Vergehen“ bisher von Strafverfolgungen eher verschont geblieben. Dies dürfte sich aber mit ACTA ändern. „Die Strafe kann bei kommerziellem Interesse an der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien härter ausfallen als ohne finanzielle Motive. Dies betrifft aber nur das Ausmaß der rechtlichen Konsequenzen und nicht die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung an sich.“

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