Kampf gegen Malware: Was bringen Nutzereinschränkungen?

Malware und Datendiebstahl nehmen immer größere Ausmaße an. Selbst wenn eine Verzehnfachung der Schadprogramme innerhalb eines Jahres eine übertriebene Schätzung wäre, so muss man über effektive Gegenmaßnahmen nachdenken. Malware hat sich längst vom Schuljungenstreich zum kriminellen Big Business entwickelt.

Werden Computer zu Datenfestungen ausgebaut, die vor allem Angriffe abhalten und einen immer geringer werdenden Anteil ihrer Rechenleistung für ihre eigentlichen Aufgaben verwenden können, müssen Betriebssystem- und Sicherheitslösungshersteller angesichts der rasant ansteigenden Bedrohungen bald kapitulieren.

Weitere Einschränkungen für die Benutzer und ständiges Nachfragen kann auch nicht die Lösung sein. Der Endanwender ist mit der Beantwortung völlig überfordert. Eine Technologie wie VoIP kann vom Anwender nur schwer in sicherer Weise eingerichtet werden. Die Konfiguration eines NAT-Routers, so dass notwendige Pakete durchgelassen werden, um das VoIP-Telefon von außerhalb klingeln zu lassen, gestaltet sich äußerst schwierig, wenn gleichzeitig ein effektiver Schutz des Intranets gewährleistet bleiben soll.

Die einzige Lösung, die dauerhaft die rasante Verbreitung von Malware einschränken kann, ist eine konsequente weltweite Strafverfolgung von Spammern und Malwareprogrammierern. Die Tatsache, dass das Internet keine nationalstaatlichen Grenzen kennt, darf nicht als Ausrede für Machtlosigkeit gelten.

Hier muss man Prioritäten setzen. Möglicherweise wird ein Ebay-Käufer nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt, wenn er ein WAP-Handy nutzt und der Anbieter seine AGBs als Grafik statt als Text einbindet. Jedoch wird niemand ernsthaft bestreiten, dass Gesetzgeber, Behörden und Gerichte dringendere Aufgaben zum Schutz der Anwender vor sich haben.

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Kampf gegen Malware: Was bringen Nutzereinschränkungen?

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  • Am 22. September 2008 um 8:38 von kepawo

    SPAM erlaubt?
    Ich dachte, spammen wäre in der BRD und auch in der EU verboten!?

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