Umschaltung von DSL-Anschlüssen neu geregelt

Bundesnetzagentur reagiert auf den Auftragsstau bei der Telekom

Die Bundesnetzagentur hat in einem neuen Standardvertrag die Bedingungen für die Freischaltung von Breitbandanschlüssen geändert, nachdem es bei der Deutschen Telekom zu Verzögerungen bei der DSL-Freischaltung gekommen war. Wettbewerber können in Zukunft die Letzte Meile, also den Teilnehmeranschluss (TAL), von der Deutschen Telekom im Voraus anmieten.

Sollte die vorab angeforderte Menge an Freischaltungen allerdings nicht voll ausgenutzt werden, steht der Telekom eine Entschädigung zu. Bisher musste die Telekom nur eine am Vormonat orientierte TAL-Menge bearbeiten. Durch einen DSL-Boom ist der Provider derzeit rund 100.000 TAL-Freischaltungen im Rückstand.

Themenseiten: Breitband, Deutsche Telekom, Telekommunikation

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