Verbraucherschützer warnen vor als privat getarnten Ebay-Händlern

VZBV spricht 71 Abmahnungen aus und leitet sieben Klagen ein

Eine Überprüfung von 80 Ebay-Shops durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat gravierende Verbraucherschutz-Lücken offenbart. Den Kunden würden wesentliche Verbraucherrechte wie das Widerrufrecht oder das Gewährleistungsrecht vorenthalten, in einigen Fällen stimmten die Anbieterangaben nicht, sagt VZBV-Vorstand Gerd Billen. Um die Verbraucherrechte zu umgehen, tarnten sich einige gewerbliche Anbieter als Privatverkäufer mit Hinweisen wie „Verkauf von Privat“.

Der VZBV beklagt, dass Ebay nicht für ein effektives Qualitätsmanagement sorge. „Ebay muss einen gewerblichen Online-Shop, der sich als Privatverkäufer tarnt, unverzüglich ausschließen“, fordert Billen.

Keiner der 80 untersuchten Anbieter hat der Studie zufolge eine weiße Weste: In allen Fällen lag zumindest ein Verstoß gegen bestehende Verbraucherschutzvorschriften vor. Allein bei den vorvertraglichen Informationspflichten wurden insgesamt 426 Verstöße festgestellt, durchschnittlich also 5,3 Verstöße pro Anbieter.

In 71 Fällen wurden Abmahnungen ausgesprochen. Die meisten Firmen reagierten umgehend: Rund 60 Unterlassungserklärungen seien daraufhin eingetroffen, so Billen. Gegen sieben Anbieter, die sich trotz eines Erinnerungsschreibens nicht äußerten oder die Abgabe der geforderten Erklärungen verweigerten, sei Unterlassungsklage erhoben worden.

Vor allem das Vorgehen gegen die als privat getarnten Händler sei sehr aufwändig und in der Praxis wegen verschleierter Identitäten oft nicht möglich, sagt Billen. Dies sei der Grund, warum der VZBV lediglich in 11 Fällen der untersuchten „getarnten Privaten“ Abmahnungen aussprechen konnte.

In den restlichen Fällen konnte keine ladungsfähige Anschrift ermittelt werden, da die Anbieter in ihrem Verkaufsauftritt lediglich ihr Ebay-Verkäufer-Pseudonym angegeben hätten. „Leicht auszumalen, dass auch Reklamationen oder ein Widerruf hier ins Leere laufen“, so Billen.

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Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Verbraucherschützer warnen vor als privat getarnten Ebay-Händlern

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  • Am 14. Dezember 2007 um 18:07 von d

    Nur 80 schon mal unter
    Gewährleistungsausschluss + Restposten

    oder

    Sonderposten + privat

    oder

    Auflösung + keine + Garantie

    gesucht.
    Das schöne ist das die "Händler" so blöd sind und wenigsten ihr Impressung hinschreiben

    K

  • Am 16. Dezember 2007 um 11:35 von merlinsteffen

    eBay will nur Gebühren einstreichen !
    Leider erhält man von eBay keinerlei Unterstützung bei der Feststellung der Identität eines Betrügers, der sich hinter seinem eBay Pseudonym versteckt.Daran kann
    jeder sehen worum es den Verantwortlichen bei eBay wirklich geht. Gebühren einstreichen und sonst mit gar nichts etwas zu tun haben.Ich kann nur jedem empfehlen komplett auf jeden Besuch bei eBay zu verzichten und stattdessen mal bei der Konkurrenz vorbeizuschauen.Nicht jedes Internetauktionshaus hat sich derart mies entwickelt wie es eBay getan hat.

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