Was dürfen ARD und ZDF im Internet?

Werbung versus Staatsvertrag: Darf sich der öffentliche Rundfunk im Web ausbreiten? Oder sind die gebührenfinanzierten Auftritte den privaten Konkurrenten gegenüber unfair?

Im Gerangel um Zukunftsmärkte im Internet wurde in Deutschland nicht nur auf den Münchner Medientagen eine Sonderdebatte geführt. Darf sich der gebührenfinanzierte öffentliche Rundfunk im Internet ausbreiten und dort den Verlagen und Privatsendern Konkurrenz machen? Entscheiden wird die Politik – und die sagt „nein, aber…“.

Spätestens seit das ZDF zur IFA ein Filmportal eröffnet hat, fürchten die Privatunternehmen die große Konkurrenz der Öffentlichen im Internet. Ihr zentrales Argument: Hier werden mit Zwangsgebühren multimediale Internet-Auftritte aufgebaut, die private Anbieter mit großem Aufwand selbst finanziert haben. Das ist unfaire Konkurrenz.

Da hilft es wenig, wenn die Öffentlichen die Verleger besänftigen, indem sie ihnen kostenlos Informationsinhalte anbieten. Im Gegenteil: Die privaten Fernsehsender argwöhnen einen politischen Schachzug zur Spaltung der privaten Medienindustrie. Für ebenso verlogen halten sie scheinbare Friedensangebote, die darin bestehen, dass die Öffentlichen auf Online-Werbeeinahmen und einen Rückkanal verzichten. Werbefreie Sites wirken seriöser und locken schon deshalb viele User an. Ehrlicher wäre es, so RTL-Geschäftsführerin Anke Schäferkordt, sich mit rein werbefinanzierten Online-Tochtergesellschaften dem Wettbewerb zu stellen. Dann werde man sehen, welches Angebot für die Nutzer tatsächlich attraktiver ist. Niemand widerspricht.

„Solange es um Geld geht, haben die privaten Sender recht“, räumt ARD-Chef Fritz Raff ein. Tatsächlich gehe es jedoch darum, den öffentlich-rechtlichen Auftrag der Sender zukunftsfähig zu machen. ARD und ZDF müssten dorthin gehen, wo die Bevölkerung ihr Medienangebot abrufe. Angesichts der schleichenden Vergreisung der Kundschaft von Print- und Rundfunkmedien und der Verflachung des privatwirtschaftlichen On- und Offline-Angebots mag auch hier niemand widersprechen.

Der Schwarze Peter in diesem scheinbar kaum auflösbaren Konflikt wird der Politik zugeschoben. Als ihr Vertreter rückt jedoch der neue bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein die Prioritäten zurecht: „Wir brauchen Jugendliche, die sich politisch informieren, sonst gerät die Demokratie in Gefahr.“ Deshalb müsse der Rundfunkauftrag auch im Internet gelten.

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3 Kommentare zu Was dürfen ARD und ZDF im Internet?

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  • Am 21. November 2007 um 14:56 von Kein GEZ auf PCs

    Information nur von den ÖRR??
    Warum meint Meister Beckstein, die Jugend könne sich nur bei den Öffentlich Rechtlichen informieren?? Ausserdem möchten viele Jugendlichen nicht pauschal mittels PC-Gebühr abgezockt werden!
    Eine Umfrage auf http://www.gebuehrenstop.de zeigt, dass man eher zu einer nutzerabhängigen Bezahlung tendiert, als zu einer pauschalen wie bei der GEZ-Gebühr oder einer Haushaltsabgabe.

    • Am 23. November 2007 um 18:49 von hdn

      AW: Information nur von den ÖRR??
      Ganz einfach: Weil man die miese Informationsqualität der werbefinanzierten Privatsender nicht de facto zum Standard machen darf. Schlimm genug, dass sich das Niveau des Programmangebots der Sender sich immer weiter dem kleinsten gemeinsamen Nenner anzunähern scheint, jetzt soll das möglichst auch noch für die Online Auftritte erzwungen werden. Und den Wunsch für jeden Abruf nutzungsabhängig zu zahlen, den haben vor allem diejenigen, die ohnehin nicht vorhaben überhaupt für Informationen zu bezahlen, ganz nach dem Motto "Besser Trash als Cash"

  • Am 26. November 2007 um 11:33 von starrunner

    Bezahlen für politische Information
    Danke Herr Beckstein … für ihre Offenbarung. Der Bürger zahlt GEZ-Gebühren dafür, dass er von den "Öffentlichen" politisch informiert wird. Sollte diese Info nicht eigentliche kostenlos sein ?

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