Gericht untersagt Vorratsspeicherung von IP-Adressen

Daten müssen nach Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs gelöscht werden

Mit einem nun veröffentlichten Urteil vom 27. März 2007 hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über sein Internetportal personenbezogene Daten wie IP-Adressen „über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern“. Obwohl es sich im konkreten Fall nur um die Daten eines einzelnen Nutzers handelte, kommt das Urteil einer Grundsatzentscheidung gleich.

Das Gericht sieht in der Vorratsspeicherung von Webserver-Logfiles eine „Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ der Betroffenen. Insbesondere dürften IP-Adressen nicht archiviert werden, weil „es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich [ist], Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren“, so die Richter.

Jurist und Datenschützer Patrick Breyer, der das Verfahren initiiert hatte, schreibt dem nun rechtskräftigen Urteil eine Signalwirkung für die gesamte Internetbranche zu. Auf seiner Website stellt er eine Musterklage bereit, mit deren Hilfe sich jeder gegen die weithin übliche Protokollierung seines Nutzungsverhaltens wehren können soll.

Das Bundesjustizministerium erstellt inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Nutzung seines Internetportals. Auf die Aufzeichnung von IP-Adressen wird fortan verzichtet.

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2 Kommentare zu Gericht untersagt Vorratsspeicherung von IP-Adressen

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  • Am 2. Oktober 2007 um 8:08 von f1delity

    klingt ja toll
    Ansich ne gute Sache, aber ob Schäuble sich daran hält?

  • Am 2. Oktober 2007 um 8:29 von Amandus

    Keine Grundsatzentscheidung
    Das Urteil eines Amtsgericht ist nie eine Grundsatzentscheidung, solche kommen allenfalls von Obergerichten. Auch die "Signalwirkung" entspringt wohl mehr dem Wunschdenken des Klageführenden.

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