Google gegen die EU: Droht ein zweites Microsoft-Desaster?

Wenngleich es auch hier noch strittige Punkte gibt, so könnte der Suchmaschinengigant aber viel eher über den mangelnden Datenschutz stolpern. Zumindest bieten sich auf diesem Terrain mehr Angriffsflächen. „Google hat sich bisher beim Datenschutz kaum hervor getan“, bilanzierte Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Kiel.

„Alle Google-Daten können auf zentralen Rechnern zusammengeführt und für die Werbung weiter verwendet werden“, kritisierte der Datenschützer. Die betroffenen Nutzer selbst könnten diesen Prozess jedoch kaum überblicken und eingreifen. So erfassten Suchmaschinen immer mehr Social Communities. Andererseits hätten die Nutzer zwar theoretisch durchaus das Recht, persönliche Daten etwa aus der Cache-Funktion löschen zu lassen, beispielsweise um vor einem anstehenden Bewerbungsverfahren einige kritische Inhalte aus dem Index entfernen zu lassen.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz müsste der Suchmaschinenbetreiber nach einem Widerspruch der Betroffenen sogar direkt Folge leisten, wozu diese aber weder technisch noch organisatorisch in der Lage seien, bilanzierte Weichert. „Die Cache-Funktion erlaubt kein rasches Vergessen und ist auch jenseits der Suchmaschinen ein riesiges Problem“, so der Experte.

Dem ins Visier genommenen Suchmaschinenkonzern blieb auf dem Suma-Kongress das Schlusswort überlassen. Google-Lobbyistin und Juristin Annette Kroeber-Riel vom European Policy Counsel räumte zwar durchaus Versäumnisse beim Datenschutz in der Vergangenheit ein, sieht den Konzern aber dennoch auf dem richtigen Pfad: „Wir sind durchaus lernfähig.“

So setze der Konzern auf das Prinzip der freiwilligen Selbstkontrolle, und führe keinen Datenabgleich zwischen den unterschiedlichen Dienstleistungen und Anwendungen durch. Etwa sei die Speicherung von Cookies und IP-Adressen klar geregelt, was angesichts der ausgereiften technischen Spionagemöglichkeiten in der abschließenden Podiumsdiskussion den Widerspruch der versammelten Experten hervorrief.

„Das Tracking von IP-Adressen ermöglicht perfekte Einblicke in die persönlichen Benutzerdaten“, kritisierte Hendrick Speck von der Fachhochschule Kaiserslautern. Auch an die Tatsache, dass Cookies nicht gespeichert werden, oder aber sich zumindest später „händisch“ löschen ließen, daran glaubt derzeit wohl kaum einer der renommierten Technik- und Rechtsexperten.

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2 Kommentare zu Google gegen die EU: Droht ein zweites Microsoft-Desaster?

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  • Am 2. Oktober 2007 um 11:59 von Christoph

    Was soll das?
    Die Überschrift ist falsch!
    Es müsste heissen: EU gegen Google und nicht anders herum.
    Man muss den Eindruck gewinnen, dass die EU Langeweile hat. Wen verklagen wir als nächsten, wo ist Geld zu holen. Google hat noch nicht gegen Kartellrecht verstoßen, aber man sucht schon nach Anknüpfungspunkte für eine Anklage. Armseelige würde ich solch ein Verhalten nennen.

    Allenfalls wäre eine Beobachtung gerechtfertigt. Und erst dann, wenn Verstöße beobachetet werden, sollte eine Anklage in Betracht gezogen werden. Alles andere ist einfach nur krank.

  • Am 5. Oktober 2007 um 20:33 von Blogger

    Datenschutz ?!
    Wie kann es sein, das Googel evtl. wegen mangelndem Datenschutz angeklagt wird. Aber auf einem anderem Blatt "Torrentspy.com" zur Speicherung aller Daten inkl. RAM gezwungen wird ?! Dies zeigt nur wie "Recht" immer wieder neu ausgelegt werden kann.

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