„Gebrauchte Software“ von Microsoft: Legal oder illegal?

Ist der Weiterverkauf von Software-Volumenlizenzen auch ohne die Zustimmung von Microsoft rechtlich zulässig? Microsoft verneint dies vehement, der Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft bejaht dies genauso leidenschaftlich.

Das Thema „gebrauchte Software“ lässt die Wogen hoch schlagen: Microsoft hat gerade eine Kampagne gegen den Handel mit „gebrauchten“ Volumenlizenzen gestartet. Doch der Anbieter eben solcher Lizenzen, die Firma Usedsoft aus München, hält dagegen: Der Handel sei legal, Microsoft führe bewusst falsche Argumente ins Feld. Als „Beweis“ verweist Usedsoft darauf, dass der Konzern aus Redmond bislang noch keine zivilrechtliche Klage eingereicht hat.

Das Thema ist prinzipiell für jeden Nutzer von Microsoft-Software, aber auch von Software generell, interessant: Die Frage lautet, ob der Weiterverkauf einzelner Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie Select-Verträgen von Behörden und Unternehmen abgegeben worden waren, auch ohne die Zustimmung des Herstellers – im konkreten Fall von Microsoft – legal möglich ist. Usedsoft bejaht dies naturgemäß, Microsoft und auch sein langjähriger Rivale Oracle verneinen dies vehement.

Vor wenigen Tagen hat Microsoft eine „landesweite Aufklärungskampagne“ zu dem Thema gestartet. Zur Auftaktveranstaltung in München kamen aber nicht nur Vertreter der Presse, sondern auch der Firma Usedsoft. Sie machten darauf aufmerksam, dass die Rechtslage keineswegs so wie von Microsoft dargestellt sei. „Spannend! Das ist das erste Mal, dass wir im Rahmen einer Presseveranstaltung ‚begleitet‘ werden“, befand Werner Leibrandt, Direktor Mittelstand von Microsoft. Gleichzeitig drohte er Anwendern „gebrauchter Software“ unverholen: Geschäftsführer von Firmen, die „gebrauchte“ Softwarelizenzen einsetzen, müssten persönlich dafür haften.

Abhängig vom Umfang der eingesetzten illegalen Software könnten den Geschäftsführern bis zu drei Jahre Freiheitsentzug drohen. Microsoft warnte sie davor, sich beim Verkauf von Softwarelizenzen aus Volumenverträgen heraus des Vertragsbruches schuldig und beim Kauf dieser Lizenzen möglicherweise strafbar zu machen. Interessant ist in diesem Fall, dass der Redmonder Konzern selbst von „möglicherweise strafbar“ spricht.

Damit droht Microsoft jedenfalls auch der Stadt München, die sich durch ihre Migration auf Linux eh schon unbeliebt gemacht hat. Die Stadt hat nämlich erst kürzlich, ähnlich wie Edeka oder Veltins, 2000 „gebrauchte“ Windows-2000-Professional-Lizenzen von Usedsoft erworben. Die bayerische Landeshauptstadt konnte damit im Vergleich zum Neupreis eine Ersparnis von mehr als 50 Prozent erzielen.

Im „Deutschlandfunk“ erklärte dazu der Berliner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Markenrecht, Jan Schlüschen: „Auch wenn das die Softwarehersteller in ihren Geschäftsbedingungen untersagen – die Softwarehersteller haben bereits nach dem Verkauf der Software nichts mehr zu melden, weil ihre Rechte im Augenblick des Verkaufs juristisch ‚erschöpft‘ sind.“ In anderen Worten: Microsoft hat keine rechtlichen Mittel gegen den Gebrauchtsoftwarehandel in der Hand.

Themenseiten: Analysen & Kommentare, Gerichtsurteil, IT-Business, Microsoft

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu „Gebrauchte Software“ von Microsoft: Legal oder illegal?

Kommentar hinzufügen
  • Am 20. März 2007 um 8:03 von Eichi

    "aber auch von Software generell"
    >"Das Thema ist prinzipiell für jeden Nutzer von Microsoft-Software, aber auch von Software generell"
    Stimmt ja so nicht ganz. Ich benutze ausschließlich ein freies Betriebsystem und passend dazu freie Software und ich brenne gern mal für jemand anderen meine Lieblingssoftware…

  • Am 9. Mai 2008 um 11:03 von Nadine Steinbrink

    Gebrauchte Software
    Hallo,
    ihre Aussage in Bezug auf Microsoft ist so nicht ganz richtig. Microsoft hat nichts dagegen wenn Software gebraucht verkauft wird, sie muss lediglich vollständig sein. Im Bereich Volumenlizenzen bedeutet dies eein VOlumenvertrag (Open, Open Value oder andere) dürfen durchaus übertragen (verkauft) werden, es ist nicht gestattet, so geht es auch aus dem Vertrag hervor, diesen zu splitten. Beispiel, Open mit 20 Office Lizenzen, ich kann diesen komplett veräussern aber nicht in einzelne Lizenzen wandeln. Das macht auch Sinn, ein solcher Kunde erhält einnen Lizenz Vertrag (nicht 20) er erhält einen Produktkey (nicht zwanzig) er erhält einen speziellen Datenträger (nicht zwanzig)Also wenn ich einen solchen Vertrag splitte kann nur einer den Vertag bekommen und den Datenträger mit Key… was bitte bekommen dann die anderen? und laut Vertrag hat der erste dann 20 Lizenzen…..

  • Am 25. Mai 2008 um 18:52 von Jürgen Trautmann

    Legal, illegal, sch****egal: immer aber ineffizient
    Die Kosten, Nachteile und Defizite des Betriebs einer mehr als 10 Jahre veralteten Software-Technik stehen in keinem Verhältnis zu "bis zu 50% Einsparung". Wer würde schon für ein 10 Jahre altes Auto den halben Preis zahlen? Dabei läuft in keinem anderen Bereich die Entwicklung so rasant wie in der Software.
    Fazit: Über die kaufmännische Dummheit der (institutionellen!) Anwender sollte man sich aufregen, statt über Rechtsfragen zu diskutieren.

  • Am 1. Juni 2008 um 19:06 von Komment 1

    Legal oder illegal?!
    Leider wird immer wieder strafrechtlich versucht, normale Händler, die von den von Microsoft vorgegebenen Wettbewerbsgesetzen abweichen, mit dem Vorwurf "Raubkopie", "illegal" etc.. strafrechtlich verfolgen zu lassen.
    Die Ermittlungsbehörden werden häfig von MS geschult.
    Ich hoffe, USEDSOFT steht diese Situation ohne U-Haft und StA positiv durch, im LG München wurde ein Zeichen gesetzt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *