Holländische Hacker zu Bewährungsstrafen verurteilt

Staatsanwaltschaft zeigt sich mit dem Urteil zufrieden

Ein niederländisches Gericht hat zwei Hacker zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Die beiden Männer waren illegal in Millionen von Computersystemen eingedrungen und hatten die entführten Rechner in einem so genannten Botnet dazu genutzt, Kreditkarteninformationen und andere vertrauliche Daten zu stehlen. Zudem erpressten sie Online-Unternehmen, indem sie mit der Abschaltung ihrer Website drohten.

Der 20 Jahre alte Drahtzieher wurde zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er hatte unter anderem den für die Entführung der Systeme verwendeten Trojaner namens Toxbot programmiert. Sein 28-jähriger Komplize, der bei der Verbreitung des Schadprogramms behilflich gewesen war und die befallenen Systeme betreut hatte, erhielt eine 18-monatige Bewährungsstrafe.

Die Betrüger nutzten die gestohlenen Daten, zu denen auch User-Accounts von Ebay und Paypal gehörten, um Playstation-Spielkonsolen, Ipods, Lautsprecher, eine Grafikkarte und eine Digitalkamera zu kaufen. Beide Angeklagten waren im Oktober verhaftet worden und haben damit bereits einen Teil ihrer Strafen verbüßt. Sie wurden mittlerweile aus der Haft entlassen.

Zusätzlich zu ihren Bewährungsstrafen müssen die Hacker Strafzahlungen in Höhe von 9000 beziehungsweise 4000 Euro leisten. „Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans Mos, nach der Verkündung des Urteils im ersten großen Fall von Cyberkriminalität in den Niederlanden.

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1 Kommentar zu Holländische Hacker zu Bewährungsstrafen verurteilt

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  • Am 1. Februar 2007 um 21:12 von anonym

    der Preis dafür
    Wenn man sich bedenkt was diese beiden alles angestellt haben, kommt man zu dem Schluss, dass echte kriminelle Energie im Spiel war. Die Strafe kann man als gerecht ansehen.

    Vergleichen wir diese mal mit der Strafe für "Musik-Diebe", welche sich Dateien nur kopieren. Mit mehreren zehntausend Euro wird gedroht. Ich frage mich: ist das verhältnismässig?

    Mein Anliegen ist nicht die beiden härter Bestrafe zu wollen, sondern darauf hinzuweisen, dass "Musik-Diebe" nur aus Interessen der grossen Unternehmen so hart bestraft werden. Dieser Firmen planen Kampagnen gegen diese um mehr Umsatz zu machen. Es ist so zusagen eine "Projekt" dieser Unternehmen. Der Gesetzgeber würde die "Musik-Diebe" nie so hart bestrafen, wenn die Industrie nicht so einen Druck machen würde.

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