Mit Notebook an der US-Grenze: kein Recht auf Privatsphäre

Business-Reisende beschweren sich, denn Notebook und PDA sind bei einer Einreise in die USA dem willkürlichen Zugriff der Behörden ausgesetzt. Deshalb empfehlen IT-Sicherheitsexperten, probate Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Quelle: Transportation Security Administration

Bisher sind Geschäftsreisende meist „nur“ darum besorgt, ihre mobilen Endgeräte nicht zu vergessen oder durch Diebstahl zu verlieren. Anlässlich einer Tagung der Association of Corporate Travel Executives (ACTE) kochte die Stimmung unter fast 1000 Business-Travellern jedoch aus anderen Gründen hoch. Sie waren nicht nur genervt von langatmigen Reiseformalitäten an der amerikanischen Grenze. Für Aufsehen sorgt seit einiger Zeit vielmehr der Umstand, dass die US-Behörden Laptops und mobile Endgeräte immer wieder beschlagnahmen oder zumindest Einsicht in die darauf gespeicherten Daten verlangen.

In der New York Times und anderen amerikanischen Medien haben derartige Vorfälle ein breites Leserecho gefunden.

„Den Betroffenen bleibt im Moment nur die Hoffnung, dass die Daten vertraulich behandelt werden“, sagt Utimaco-Sicherheitsexpertin Rieke Bönisch. Das Unternehmen empfiehlt Geschäftsreisenden daher, vertrauliche Inhalte auf Notebooks, PDAs und Smartphones generell zu verschlüsseln, damit Außenstehende keinen Zugriff auf die Daten haben und diese auch nicht weiterverwenden können.

Aufgrund der jüngsten Vorfälle diskutierten mehr als 1000 Vertreter der Reisebranche – und somit auch Business-Vielflieger – das Thema auf der diesjährigen ACTE-Konferenz in Barcelona. Die Organisation zeigte sich besorgt darüber, dass der Umgang mit den privaten und geschäftlichen Informationen an der US-Grenze meist völlig im Dunkeln bleibe und konkrete Verdachtsmomente von den Behörden kaum begründet werden müssen (siehe PDF-Whitepaper von ACTE: Enhanced US Border Security and its Implications).

Notorische Vielflieger laufen somit Gefahr, immer häufiger zur willkürlich ausgewählten Zielscheibe verschärfter Einreisebestimmungen zu werden. ACTE berichtet sogar von Fällen, in denen Notebooks von Geschäftsreisenden samt ihrem Inhalt für ein Jahr einbehalten werden. Die Privatsphäre und die Geschäftsgeheimnisse der Reisenden seien bei der Einreise dadurch erheblich bedroht, warnt die Organisation. „Hinzu kommt, dass völlig unklar bleibt, was mit den Daten in den US-Behörden geschieht“, ergänzt Rieke Bönisch von Utimaco.

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Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Mit Notebook an der US-Grenze: kein Recht auf Privatsphäre

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  • Am 4. Dezember 2006 um 16:37 von bernd54el

    Welche Naivität; legale Spionage
    Mit Bezug auf das sogenannte Nationale Interesse (was in erster Linie das wirtschaftliche Interesse einiger dominierender Unternehmen ist) wird schon seit jeher seitens der USA Datenklau in großem Umfang betrieben. Wieso stehen denn die meisten Web-Kopfstellen immer noch in USA, so dass selbst Datenverkehr, der mit USA nichts zu tun hat, dort gescannt werden kann. Andererseits ist der kleine Zollbeamte mit der Bearbeitung der bei ihm auflaufenden Datenfülle völlig überfordert, so dass ihm vielfach nichts anderes übrig bleibt, z. B. ein Notebook vorsorglich zu horten, bis es ein ebenso inkompetenter Kollege freigibt. Nach aussen hin wird dann ganz wichtig getan, jedoch dabei vergessen, das das nationale Image den Bach runter geht.

  • Am 10. Dezember 2006 um 2:25 von Kutzi

    Mit Notebook an der US-Grenze: kein Recht auf Privatsphäre
    no go area

  • Am 14. Februar 2007 um 13:07 von Faustus

    USA, Land der unbegrenzten Beschränktheit
    Die Amis werden immer paranoider.

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