Netgear präsentiert neue Powerline-Adapter

Hardware mit Übertragungsraten von bis zu 200 MBit ab sofort verfügbar

Der 200 MBit/s Powerline HD Ethernet Adapter HDX101 sowie das Bundle HDXB101 von Netgear sind ab sofort zu Preisen von 139 und 269 Euro verfügbar. Das hat Hersteller Netgear heute bekannt gegeben.

Die neuen Adapter erlauben Brutto-Datenübertragungen von bis zu 200 MBit/s über das heimische Stromnetz. Somit können Anwender im eigenen Haus eine breitbandige Netzwerkverbindung aufbauen, ohne Kabel zu verlegen oder auf WLAN zu setzen. Ähnliche Produkte bietet bereits seit längerem auch Devolo an.

Die HDX101-Adapter von Netgear sollen einen priorisierten Datentransport durch integrierte Quality of Service (QoS)-Funktionen garantieren. Sensible Daten wie Sprache (VoIP) sollen mit Priorität und somit unterbrechungssicher durch das Netzwerk transportiert werden.

Da die Adapter Betriebssystem-übergreifend arbeiten, können sie unter allen Plattformen eingesetzt und betrieben werden – sei es unter Linux, Mac OS oder Windows. Allerdings ist für den Einsatz der Steuerungssoftware ein Windows XP oder -2000 System erforderlich. Die integrierten QoS-Funktionen stehen dabei werksseitig zur Verfügung, sie müssen also nicht händisch konfiguriert werden.

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3 Kommentare zu Netgear präsentiert neue Powerline-Adapter

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  • Am 26. Juni 2006 um 10:48 von Martin

    Strahlende Freude
    200 MBit, willkommen bei Datenraten die vor nichtmal langer Zeit noch nichtmal über abgeschirmte Koaxkabel oder twistedpair-Verkabelung möglich waren. Stromkabel weisen aber ja kein Abschirmverhalten auf, so daß es nicht schwer zu erraten ist wohin die ins Kabel eingespeißte Hochfrequenz geht: in die Luft. Den Powerline-Adaptern kann sowas natürlich egal sein, denen reicht es auch noch spielend wenn nur ein Promille der ins Stomnetz eingespeißten Hochfrequenzleistung ankommt, so daß ihnen egal ist was die anderen 99,9% an Störungen und Elektrosmog verursachen. Dumm wird es nur wenn die Hausverkabelung eine so gute Sendeantenne ist, dass Funkdienste gestört werden und irgendwann ein Peilwagen der Bundesnetzagentur vor der Tür steht. Selbst wenn man nur zur Abschaltung aufgefordert wird und sonst keine Strafe bekommt, ist allein die Rechnung für den Peil-/Messeinsatz schwindelerregend. Wenn die gestörten Funkdienste sowas wie Polizeifunk waren kann man sich den Rest wohl selbst ausrechnen. Die Powerline-Adapter tragen aber natürlich alle ein CE-Zeichen und sollten daher Vorschriftkonform sein, aber das gilt eben nur für den Adapter und nicht für das eigene Stromnetz das die Signale als Antenne ausstrahlt.

  • Am 26. Juni 2006 um 15:26 von S.Leist

    PLC ist eine Katastrophe
    Man kann es gar nicht oft genug wiederholen:
    Unsere Stromleitungen sind überhaupt nicht für HF gedacht und konzipiert. Daraus folgt eine nicht unerhebliche Störung von Funkdiensten, die da wären:
    – Radio auf KW
    – Amateurfunk
    – Notfunk
    – Navigationsfunk + Flugfunk
    – Botschaftsfunk und vieles mehr

    Auch ganz "normale" Haushaltsgeräte können eine störende Beeinflussung erfahren, sofern sie am Haushaltsnetz angeschlossen sind. Weiterhin bedeuted PLC Störung auch eine Behinderung des
    Informationsfreiheit. Bürger, die sich nicht nur aus landeseigenen Medien informieren, werden daran gehindert ausländische Radiostationen aus dem Ausland zu empfangen, da ja das komplette KW-Band von 0-30 MHZ u.U. betroffen und gestört ist. Alles in Allem ist PLC in meinen Augen eine "Vergewaltigung" der Stromkabel.
    Aber mann muss die Störung nicht einfach hinnehmen! Störungen bei der
    Bundesnetzagentur auf jeden Fall melden, die kümmern sich darum.

    "Dienste auf Leitungen dürfen nur so wenig Störstrahlung verursachen, dass es nicht zu Störungen des Rundfunks oder anderen Funkdiensten (z.b. Amateurfunk) kommt. Verantwortlich für das Einhalten dieses Funkschutzes ist der Netzbetreiber, in dem Fall also der
    Energieversorger. Dies gilt zumindest bis zum Anschlusskasten, ab dort kann der Hauseigentümer, bzw. der Eigentümer der Stromleitung
    verantwortlich sein. Bei der Benutzung von sogenannten Inhaus-PLC-Modems ist dann selbstverständlich der Privatmann selbst verantwortlich. Bei möglichen Störungen von PLC ist eine zuständige
    Behörde, die Bundesnetzagentur, zuständig. Diese hat Abhilfemaßnahmen
    in Zusammenarbeit mit den Beteiligten zu veranlassen, die auch Messungen vor Ort beinhalten können. Die deutschlandweit einheitliche
    Rufnummer der Störungsannahme lautet 0180-3232323."

    Also auch der Privatmann wird zur Rechenschaft gezogen, und wenn das
    PLC-Modem noch soviele CE Kennzeichen hat. Und ein Einsatz des Entsörungsdienstes und die draus zu erfüllenden Maßnahmen können u.U. teuer werden.

    Links:
    Informationen zu PLC vom DARC
    http://www.darc.de/aktuell/plc/
    Musterschreiben Störungsmeldung
    http://www.darc.de/aktuell/plc/doc/stoerungsmeldung.rtf
    Musterschreiben an Energieversorger zur Filterung von PLC
    http://www.darc.de/aktuell/plc/doc/plcfilterung.rtf

  • Am 26. Juni 2006 um 23:15 von Meister Anton

    es gibt doch gute Alternativen….
    …. warum wird weiterhin ein solcher Unsinn Produziert. In Österreich sind PLC-Betreiber doch schon vor langem abgemahnt worden PLC eizustellen- und das zu Recht. Das 40m Band war in den PLC-verseuchten Gebieten nicht zu gebrauchen. Warum regt sich niemand über diesen Frequenzmüll in Deutschland auf?? Jeder nutzt ein Handy aber niemand will einen Sendemasten unter 2km Entfernung haben. Da gibt es Unterschriftenlisten usw. Mit PLC holt man sich die Hochfrequenz aber in die ganze Wohnung…. auch ins Kinderzimmer und sonst wo hin… Ihr vorsichtigen Leute; protestiert doch mal gegen so einen Schwachsinn – euer Nachbar kann so was auch schon haben ….

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