Zweifelhafte Modernisierung des Urheberrechts

Das Kabinett hat den Entwurf zum 2. Korb der Urheberrechtsgesetzesnovelle verabschiedet. Private Kopien bewegen sich nun in einer rechtlichen Grauzone, die Höhe der künftigen Abgaben auf Drucker, Scanner und PCs muss noch ausgehandelt werden.

Das Kabinett hat gestern eine Modernisierung des Urheberrechts beschlossen und den so genannten „Entwurf zum 2. Korb der Urheberrechtsgesetzesnovelle“ verabschiedet. In dem von Justizministerin Zypries vorgelegten Gesetzentwurf ging es in erster Linie um das Recht auf private Kopien von digitalen Inhalten.

Kopien eines urheberrechtlich geschützten Werks in digitaler Form können auch künftig angefertigt werden – Mutmaßungen im Vorfeld über ein generelles Verbot haben sich als falsch erwiesen. Es ist nun aber verboten, eine illegale Vorlage zu kopieren. Auch darf der Kopierschutz nicht geknackt werden. Es ist also weiterhin erlaubt, Freunden eine CD zu brennen – sofern diese nicht aus illegalen Quellen stammt.

Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zeigte sich enttäuscht: Man hatte sich eine generelle Freigabe von privaten Kopien erwartet. Nun müssten Privatanwender Strafe befürchten, weil sie ihren Freunden eine Musik-CD gebrannt haben.

Darüber hinaus stellt der 2. Korb auch das IT-Urheberrecht auf neue Beine. Dieses kann von den EU-Staaten selbst geregelt werden, während im 1. Korb in der vergangenen Legislaturperiode die Verwertung von Online-Inhalten entsprechend den Vorgaben der EU geregelt werden musste. Damals wurden beispielsweise illegale Downloads unter Strafe gestellt.

Nun also wurden Geräte und Speichermedien, mit denen man digitale Inhalte kopieren kann, mit einer Abgabe belegt. Die Höhe der Vergütung muss jedoch noch zwischen den Verbänden der Gerätehersteller und den so genannten Verwertungsgesellschaften der Urheber ausgehandelt werden. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) beurteilte dies als wichtigen, aber hart verhandelten Kompromiss. „Nach jahrelanger Verzögerung ist die Reform nun eine Runde weiter. Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass der Entwurf nicht in den Ausschüssen zerredet wird oder gar stecken bleibt“, sagt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom.

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Zweifelhafte Modernisierung des Urheberrechts

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  • Am 23. März 2006 um 11:01 von anke :)

    Bürger als Täter – Industrie darf lachen
    da kann ich nur noch sagen: Danke Frau Zypris!
    Diese Form der Modernisierung hat in Deutschland keiner gebraucht.
    Im Gegensatz zu Frankreich hat die Bundesregierung es tatsächlich geschafft, in einem Umfeld, in dem das Recht auf Privatkopie eine Selbstverständlichkeit sein sollte, einen Strafmaßkatalog zu erlassen, der an Kapitalverbrechen erinnert.
    Und die neu eingräumte Auskunftspflicht der Internetprovider an die Musikindustrie ist eine absolute Unverschämtheit. Wo früher nur die Justiz Zugriffsrechte hatte darf nun die Industrie ran – wer schützt da die Bürger vor Willkür???

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