Datenschützer warnen vor Google Desktop 3

US-Ermittlungsbehörden könnten ohne gerichtlichen Beschluss Kopien von privaten Dokumenten einsehen

Die US-Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation hat vor der Benutzung der vor wenigen Tagen veröffentlichten Software Google Destktop 3 gewarnt. Konkret stößt den Bürgerrechtlern die Funktion „Search Across Computers“ sauer auf. Das neue Feature bedeute eine akute Gefährdung für die Privatsphäre der Nutzer, so die EFF.

Die im Desktop 3 integrierte lokale Suchmaschine kann nicht nur die eigenen Festplatten und das Internet sondern via Internet auch andere Rechner durchforsten. Dazu muss sich der Anwender zuerst einen Account bei Google zulegen. Schließlich indiziert die Software die Harddisk und stellt sie allen anderen Computern, die unter demselben Google Account laufen, zur Verfügung. Beispielweise kann man damit unterwegs per Laptop den Desktop-Rechner im eigenen Arbeitszimmer durchsuchen. An sich eine praktische Funktion, jedoch werden Kopien dieser Indizes auf Servern abgelegt, damit sie auch dann verfügbar sind, wenn der PC ausgeschaltet ist.

Die EFF sieht Regierungsbehörden aus Vorfreude auf die sich dadurch ergebenden Möglichkeiten bereits grinsen. Denn die Indizes sind Datenbasen, auf die möglicherweise sehr einfach zugegriffen werden kann, so die Bürgerrechtler. US-rechtlich genießen diese Datenbestände einen geringeren Schutzstatus, als Daten, die auf einem privaten Rechner gespeichert sind. „Wenn der Desktop vom Nutzer nicht sehr vorsichtig konfiguriert wird, was einige Leute sicher nicht tun werden, dann hat Google Kopien der Steuererklärung, von Liebesbriefen, Geschäftsdaten, medizinischen Unterlagen und allen anderen Textdateien, die die Software indizieren kann“, so EFF-Anwalt Kevin Bankston. Zudem ist auch die Web-History abfragbar.

Die Staatsgewalt hätte im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung oder auch einer privaten Klage die Möglichkeit, per simpler Vorladung, im US-Recht Subpoena genannt, Einsicht auf diese Daten zu bekommen. Zugriff auf Daten am privaten PC zu bekommen, setzt dagegen einen gerichtlichen Beschluss voraus. Betrachte man die Situation mit dem Aspekt, dass die US-Justiz gerade versucht Google zur Herausgabe von Log-Dateien zu zwingen, drängt sich die Frage auf, warum der Suchmaschinenbetreiber von seinen Nutzern erwartet, dass sie dem Unternehmen private Daten anvertrauen.

Google gibt an, dass die Daten nur temporär gespeichert werden. Ungewiss bleibt jedoch, für welchen Zeitraum die Speicherung gilt. In der Privat Policy ist jedoch zu lesen, dass die Indizes selbst nach Deinstallation der Desktopsuche oder Löschung des Accounts noch 60 Tage online bleiben.

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3 Kommentare zu Datenschützer warnen vor Google Desktop 3

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  • Am 13. Februar 2006 um 12:16 von murt

    Google
    Big Brother is Googling You!!

    • Am 13. Februar 2006 um 16:08 von momo

      AW: Google
      Eigentlich halte ich viel von Google und bin von deren Innovationen beeindruckt, in mancher hinsicht ist Google eine ernstzunehmende Konkurrenz.
      Jedoch wächst das Angebot des Unternehmens und somit auch die Herausforderungen.
      Trotzdem kann kein Privat-User dieser Datenspionage zustimmen! Also Google umdenken!

    • Am 24. Januar 2007 um 13:16 von anonym

      AW: Google
      Google in guten Händen bedeutet gutes für uns, kostenloses für uns und praktisches für uns.
      Google in "bösen" Händen bedeutet Macht über ungeheuere Mengen von Informationen.
      Schaut man in die Zukunft, so müsste jeder bescheid wissen, dass die Zukunft von denen regiert werden wird, die Informationen haben.
      Google liest schon heute unsere Emails (bei Gmail accounts) nach "Spam" und merkt sich wo und wann wir im Internet nach irgendetwas gesucht haben.

      Google hat schon heute soviele Informationen von uns, dass es "wenn es böse" wäre ganz schön viel ausrichten könnte…

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