OLG bestätigt Urheberrechtsabgaben auf PCs

Bitkom spricht von herbem Schlag für Verbraucher, Hersteller und Händler

Das Oberlandesgericht München hat die Urheberrechtsabgaben auf Personal Computer bestätigt. Es gab damit einer Entscheidung des Landgerichts München vom Dezember 2004 Recht: Personal Computer, darunter auch Notebooks und Server, sollen pro Gerät mit einer pauschalen Abgabe von zwölf Euro belegt werden. Die Gebühr soll als Ausgleich für das erlaubte Kopieren von Texten dienen und über Verwertungsgesellschaften wie die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) etwa an Autoren ausgeschüttet werden.

Das beklagte Unternehmen Fujitsu Siemens Computers hat angekündigt, voraussichtlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG einzulegen. Der Konzern war von der VG Wort stellvertretend für die PC-Branche im Rahmen eines Musterverfahrens auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für PCs verklagt worden.

„Die gerichtlich bestätigte Abgabe belastet den Hightech-Standort Deutschland mit einem dreistelligen Millionenbetrag und bremst die Verbreitung neuer Technologien“, erklärte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Die Abgabe verteuere innovative Produkte für Verbraucher und Betriebe. „Wir hoffen, dass der Bundesgerichtshof in letzter Instanz wie der Oberste Gerichtshof in Österreich entscheidet: nämlich keine Abgaben auf PCs“, fügte er hinzu. Zudem zeige das aktuelle Urteil, wie dringend das veraltete deutsche Urheberrecht reformiert werden müsse.

Sollte der BGH die Abgabe jedoch bestätigen, so wäre Deutschland das einzige EU-Land mit einer pauschalen Urheberabgabe auf PCs. Wer seinen Computer im Ausland bestellt oder kauft, bräuchte die Abgabe nicht zu zahlen.

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7 Kommentare zu OLG bestätigt Urheberrechtsabgaben auf PCs

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  • Am 17. Dezember 2005 um 6:47 von umeri

    ebay-Zeitalter
    Das Urteil stellt für den Verbraucher im ebay-Zeitalter doch kein wirkliches Problem dar – oder?

  • Am 17. Dezember 2005 um 11:36 von Wolfang S.

    Kugelschreiber
    Wann kommt endlich die Urheberrechtsabgabe auf Kugelschreiber und andere Schreibutensilien ? Das sollte in einer echten Bananenrepublik doch zu machen sein.

  • Am 17. Dezember 2005 um 14:21 von WS

    Gesprächsbesteuerung
    Mit der selben Logik müßten dann auch Gedanken und das Gespräch mit anderen besteuert werden. Auch im Gespräch ist man in der Lage, fremdes "geistiges Eigentum" legal zu verbreiten.

    Wahrscheinlich wird von VG Wort und Gema schon nachgedacht, ob nicht auch Selbstgespräche als Weiterverbreitung von Gericht durchzudrücken sind.
    Anleitung zum Überwachungstaat gibt es in Orwells 1984.

    Weiter so Deutschland! Leider ist das Ende der Sackgasse noch nicht in Sicht.

  • Am 19. Dezember 2005 um 8:52 von TomNech

    Urheberrechtsabgabe ? Wird das zusammen geschrieben ?
    Ich stehe diesen zunehmenden Belastungen für Computertechnik recht kritisch gegenüber. Während ich die Abgabe auf Scanner noch durchaus verständlich finde, die Abgabe auf Drucker schon zweifelhaft, die Abgabe auf brennfähige Geräte ebenfalls neutral bis zweifelhaft bewerte, ist doch nun die Besteuerung von Rechnern an sich eine Tatsache, die den Bogen überspannt.
    Bei einem guten Angebot mit Rechner, Scanner, Drucker, DVD-Brenner und Monitor – was kommt denn da an Urheberrechtsabgaben mittlerweile zusammen ? Damit sponsort man fast den gleichen Betrag, als wenn man knapp 4000 CD’s kauft und dort die integrierten Urheberrechtsbeträge zahlt. Aber wer hat denn bitte 4000 CD’s im Regal, geschweige denn auf seinem Rechner ? Und wer kopiert angemessen viel geistiges Eigentum und das auch noch mit allen vier belasteten Geräten ?
    Das ist kein Problem des normalen Bürgers – das sind in entsprechenden Fällen Probleme der Polizei und des BKA.

    Wenn man die zusätzlichen Abgaben, die in den vergangenen Jahren angefallen sind aufrechnet, müsste es den Autoren jetzt richtig gut gehen. Leider geht das Geld aber an die Verlage und Produzenten.
    Also…

    …reine Profitmache ohne dass der Künstler viel davon sieht.

    Gruß,

    Tom

  • Am 23. Dezember 2005 um 12:55 von Verbraucher

    Verbraucher ohne Lobby
    Hallo da draussen, liebe Gesetzgeber,

    LEIDER hat der Verbraucher keine Lobby, und es fehlen ihm auch die Mittel eine solche Einflussnahme aufzubauen, da er keine "Lizenz- und Abgabeneinnahmen" hat! ER zahlt "nur", und zwar immer mehr, und mehr und m…!

    Aus der Kirche kann man austreten, um die dann entfallende Kirchensteuer alternativ zu verwenden. Bei den Urheberrechtsabgaben zahlen Alle ?!?!

    Die Pauschalisierung von derartigen Abgaben ist ein "Absurdum in sich selbst".
    Die Industrie schafft sich Schutz durch Kopierschutzmassnahmen, während die Abgaben für "Urheberrechte" in die Höhe gehen…
    Dabei ziehen nur die Profiteure ihre Vorteile, während die Verbraucher, die eigentlich "das Ganze" finanzieren, nur noch zahlen, ohne aber die Vorteile von neuen Techniken nutzen zu können!!

    In vielen Bereichen werden die sogenannten Urheberrechte sogar x-mal vom Verbraucher gezahlt. Jeder weiss das, aber keiner ändert diesen Irrsinn. IM GEGENTEIL – man setzt immer noch eins drauf.

    DAS verstehe wer will.

    Diese Strategie wird aber nach hinten losgehen, da eine Kuh nicht unbegrenzt gemolken werden kann – Ohne sie umzubringen!!

    Die Medienindustrie hat in den vergangenen Jahren still ihre Preise erhöht – ein Beispiel: Die Produktion einer Video-VHS-Kassette ist TEURER als die einer DVD !! DAS ist Fakt. Dennoch wird die VHS günstiger verkauft, teils um über 50%, wenn man es mit einer DVD vergleicht.
    Paralell wird über sinkende Absatzzahlen gejammert, um die von der Industrie gewünschten Strategien zur Gewinnmaximierung, durchsetzen zu können.
    Das ist zwar verständlich :), aber deswegen noch lange nicht korrekt und schongar nicht schlau.

    Allein die Verwaltung und Lobbyarbeit die im Zusammenhang mit diesen "QuasiSteuern" aufgebaut wird, kann nicht im Interesse der Allgemeinheit stehen. Und schön gar nicht im Interesse der Künstler, denen damit eine Vermarktung ohne "grossen Partner" unmöglich gemacht wird!

    Daraus ergeben sich diverse FRAGEN DENEN DER GESETZGEBER NACHGEHEN SOLLTE …

    Wohin gehen denn die Gelder?

    KONKRET – Wer erhält welche Anteile, wann, WIE und WOFÜR?

    Wie hoch sind die Verwaltungskosten, und sind diese gerechtfertigt, im Sinne des Gesetzes?
    Hierzu zählt auch – Welche Gehälter werden an "Funktionäre" gezahlt, und WOFÜR?

    WARUM müssen Verbraucher PAUSCHAL und X-FACH zahlen, obwohl viele nie, oder selten eine Urheberrechtsgeschütze-Kopie anfertigen?
    (Beispiel: Drucken von Urlaubsbildern, Briefen, Faxe, persönlichen Texten, etc.)

    Und an die Urheber/Künstler:
    Kommt von diesen Geldern überhaupt etwas an?

    Ich zahle gerne, wenn ich Leistungen in anspruch nehme, oder geniessen kann…

    Aber das jetzige System dient nach meiner Meinung nur einer kleinen Gruppe, und nicht der Allgemeinheit.

    Viele Grüsse
    Ein Verbraucher

  • Am 24. Dezember 2005 um 8:14 von HILMAR SAUER

    UHG-Abgabe nicht erforderlich mit TRICK
    ICH WEIss gar nicht wieso man sich aufregen sollte: Hier ist die Lösung: Ein PC ist ja irgendwie definiert, also wird kein PC, sondern quasi Einzelteile verkauft: Es reicht, wenn ein Einschub für Festplatten vorgesehen ist und die Festplatte wird dann einzeln verkauft. (Genauso kann man mit anderen Komponenten, wie Grafikkarte etc. verfahren.) Eine externe USB Lösung ist genauso denkbar.

    Also, wo ist das Problem?? "PC" hin oder her. Dies sei mein Hinweis an Siemens und andere!!

  • Am 29. Dezember 2005 um 16:09 von SB

    Knapp daneben….
    Hm, dann versteh ich nicht, wieso alle KFZ-Steuer zahlen! Wo es doch gar keine Autos gibt, sondern nur fahrende Einzelteile…!

    Im Ernst: wenn ich das richtig sehe, dann werden die Abgaben DANN fällig, wenn "das erste Mal" so ein PC verkauft bzw. in Betrieb genommen wird. Sprich: Bei Einzelteilen muß der Endkunde löhnen.

    Wenn das mal kein "Catchtwentytwo" war ;-)

    Liebe Grüße für’s neue Jahr,
    SB.

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