US-Gericht: Verschlüsselte Dateien sind Beweis für kriminelle Absichten

Urteil einer niedrigeren Instanz bestätigt

Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Minnesota hat jetzt ein Urteil verkündet, wonach alleine das Vorhandensein einer PGP-Verschlüsselungssoftware auf einem PC als Beweis für kriminelle Absichten gesehen werden könnte.

Der Kläger war in einem früheren Verfahren verurteilt worden, da er ein neunjähriges Mädchen nackt fotografiert hat. Er ging in Berufung, da die Tatsache, dass Dateien auf der Festplatte verschlüsselt waren, als Beweis für kriminelle Handlungen zugelassen wurde. Das Gericht schloss sich jedoch der Argumentation der niedrigeren Instanz an.

Verurteilt im ersten Prozess wurde der Kläger auf Basis der Aussagen der Neunjährigen und aufgrund des Verlaufs im Browser. Das Berufungsgericht machte keine Angaben darüber, wie die Nutzung von Standard-Tools wie Filevault in Mac OS X einzustufen ist, die Teil des Betriebssystems sind.

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8 Kommentare zu US-Gericht: Verschlüsselte Dateien sind Beweis für kriminelle Absichten

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  • Am 25. Mai 2005 um 17:35 von dolf

    die haben ne macke !!!
    nee dieses urteil ist n beweis für nen kriminellen machthaber staat !!!!

    mit freiheit hat dieser staat nix mehr zu tun !!!

    vorbild ???
    nee ist schon länger eh n abschreckendes beispiel !!

    hab mal gelesen das in russland und china verschlüßeln verboten ist .
    kommt man für u.u. in den knast …
    die ammis haben sich soeben mit denen in eine reihe gestellt …

    die sollen bloß die klappe halten von wegen demokratie und so …

    sie sind die ersten die grundlegende rechte mit füßen treten und wollen anderen vorschriften machen wie sie zu leben und zu denken haben …

    nein danke !!!

    • Am 25. Mai 2005 um 20:53 von Thomas Rothe

      Welche Rechte ???
      Gehört es jetzt schon zu den Bürgerrechten neunjährige Mädchen nackt zu fotografieren ? Es geht lediglich darum ob Verschlüsselung neben anderen Beweisen als solcher gesehen wird. Niemand wird ernsthaft jemanden der PGP einsetzt automatisch der Kinderpornographie beschuldigen, auch nicht in Amiland. Aber dort wo Anwälte mehr Macht haben als sonstwer kann man natürlich versuchen sich mit derartigen Spitzfindigkeiten rauszuwinden.

  • Am 25. Mai 2005 um 20:32 von Lukas Rüegg

    Stimmt
    kann ich einfach nur zustimmen, was du geschriben hast…

  • Am 25. Mai 2005 um 21:26 von gadget

    lol
    Naja dolf, man kann natürlich auch die deutsche Rechtschreibung missbrauchen und mit Füßen treten…

  • Am 26. Mai 2005 um 8:20 von Niklot

    Der Artikel ist nicht eindeutig!
    So wie das formuliert ist kann man eigentlich garnicht sagen wie die Sache mit der Verschlüsselung gemeint ist. Bezieht sich das Argument des Gerichts nur darauf das die Verschlüsselung der Bilder eine Entdeckung der Bilder verhindern solte, dann ist die Entscheidung richtig! Denn dies war ja zweck der Verschlüsselung in diesem Fall. Die Frage wäre dann hatte man einen Durchsuchungsbefehl um die Verschlüsselung zu knacken.
    Das Problem in Amiland ist aber das Prozesseentscheidungen als Beispiele für andere Prozesse gelten dürfen. Und das könnte natürlich auch die Verschlüsselung kriminaliesieren! Interessant wäre in diesem zusammenhang mal die Frage wie es mit der verschlüsselung der Daten zb der US-Regierung oder von Firmen aussieht… die wären dann ja per se auch Kriminell. :-D
    In meinen Augen versucht da nur jemand seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen und benutzt dabei das Argument der Verschlüsselung und die ein hilfloser unwissender Richter schiesst mit Kanonen auf Spatzen… und mit hilfe der Medien wird das dann noch aufgläht.
    Aber wer weiss…. wenn das ein Musterprozess wird^^

    Mfg Niklot

    • Am 27. Mai 2005 um 10:24 von Thomas Rothe

      AW: Der Artikel ist nicht eindeutig!
      Meiner Meinung nach wurde die Verwendung der Verschlüsselung als Beweis dafür gesehen, daß man sich der Strafbarkeit der Handlung bewußt war und diese verschleiern wollte. Ich denke, daß das auch in Deutschland so gesehen würde. Es wäre eine Schande wenn Straftäter davonkämen, nur weil man sich auf einen Verfahrensfehler berufen kann der aber am Straftatbestand nichts ändert. Wer das anders sieht, der versetze sich in die Lage der Eltern missbrauchter Kinder !

  • Am 26. Mai 2005 um 9:44 von Gedanke

    Wohnung nicht mehr abschließen?
    Wenn jetzt bereits alleine das Vorhandensein einer Verschlüsselungssoftware ein Indiz für kriminelle Absichten ist, dann darf wohl demnächst auch die Wohnung nicht mehr abgeschlossen werden?

  • Am 26. Mai 2005 um 9:46 von Alfons Bönnemann

    Das freieste Land der Erde!
    Der Grund der Verurteilung bedarf keiner Diskussion.

    Demnächst werden aber in den USA alle Windows 2000 und XP Benutzer möglicherweise vorsorglich verurteilt, wegen des Bestandteils des OS.

    Werden die Hersteller von Verschlüsselungsprogrammen demnächst hingerichtet?

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