Verschärftes US-Gesetz gegen Filesharer verabschiedet

MPAA-Präsident: "Ich danke den Unterstützern im Kongress, die sich mit dieser Gesetzgebung für die Rechte von geistigem Eigentum eingesetzt haben"

US-Präsident George W. Bush hat einen vom Repräsentantenhaus gebilligten Gesetzesentwurf über eine härtere Bestrafung von Raubkopierern unterzeichnet. Mit dem „Family Entertainment and Copyright Act“ reicht allein das Vorhandensein einer Raubkopie in einem Ordner auf der Platte des PCs aus, um bestraft zu werden.

Kriminell ist ab jetzt auch die Benutzung von Videokameras in Kinosälen, um Kinofilme aufzuzeichnen. Anlass für die Umsetzung des jüngsten Schlags gegen Raubkopierer ist die Verbreitung von Kinofilmen im Internet, noch bevor sie in den Kinos anliefen.

„Ich danke den Unterstützern im Kongress, die sich mit dieser Gesetzgebung für die Rechte von geistigem Eigentum eingesetzt haben“, zeigte sich der Präsident der Motion Picture Association of America (MPAA), Dan Glickman, erfreut. Der Republikaner Lamar Smith aus Texas bezeichnete das neue Gesetz als notwendig für die Filmindustrie. Das Gesetz hat im Vorfeld heftige Diskussionen ausgelöst. Seine breite Auslegungsmöglichkeit macht schon allein die Lagerung einer Raubkopie am PC kriminell, auch wenn die Datei nie herunter geladen worden ist.

Das Gesetz betrifft alle audiovisuellen Werke, Musikstücke und Software. Unklar ist jedoch die Handhabung für die Verbreitung von ausländischen TV-Shows und Videos, die nur von hartgesottenen Fans ausgetauscht werden. Japanische Zeichentrickfilme oder die Shaolin Soccers kommen erst Jahre später auf den US-Markt.

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2 Kommentare zu Verschärftes US-Gesetz gegen Filesharer verabschiedet

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  • Am 1. Mai 2005 um 11:48 von dieter ferdinand

    Am besten kein DVD’s und CD’s mehr kaufen
    und das problem löst sich von selbst.

    wenn die musik- und filmindustrie keine kunden mehr hat, wird sie wohl aufhören, ihre kunden zu kriminellen zu machen.

    entweder kommt die industrie dann den kunden entgegen und versucht nicht mehr sie zu kontrollieren oder sie verschwindet ganz einfach.

    es ist sowieso schon eine zumutung, was dem kunden an qualität geboten wird. die scheinen mir zum größten teil noch auf dem technischen stand von vor über 10 jahren zu sein und nicht auf dem aktuellen stand. außer mit den techniken, mit denen sie die kunden ärgern.

    tschuess

    tschuess

  • Am 20. Februar 2007 um 1:55 von Alleinunterhalter

    Seltsamer Artikel
    "Das Gesetz betrifft alle audiovisuellen Werke, Musikstücke und Software. Unklar ist jedoch die Handhabung für die Verbreitung von ausländischen TV-Shows und Videos, die nur von hartgesottenen Fans ausgetauscht werden."
    Was will mir der Autor damit sagen? Das es ein Maß für "hartgesotten" gibt, oder das "ausländische" TV-Shows und Videos auf dem amerikanischen Markt keine audiovisuellen Werke darstellen oder keinen Copyright-Halter haben?
    Naja … komische Sache dieser Artikel.

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