Google geht gerichtlich gegen Froogles vor

Suchmaschine verlangt Sperrung des Internetshops

Google hat vor einem New Yorker Gericht eine 68-seitige Klageschrift gegen Richard Wolfe, den Inhaber der Domain Froogles.com, eingereicht. Das Unternehmen beschuldigt Wolfe, mit seinem Froogles-Internetshop unrechtmäßig vom Erfolg von Google profitieren zu wollen, indem er mit dem nahezu identischen Namen Geschäfte mache. Google betreibt unter dem Namen Froogle eine Produktsuchmaschine.

„Der Beschuldigte wählte den Markennamen Froogle in voller Kenntnis von Googles Vorrechten an der Bezeichnung“, heißt es in der Anklageschrift. „Zwischen den Parteien ist Google der ältere Nutzer von Marken, welche die kennzeichnende Endung „oogle“ enthalten.“

Google forderte vom Gericht eine Sperrung der Website des Kontrahenten und eine Übergabe des Domain-Namens. Wolfe reservierte sich die Domain Froogles.com bereits im Jahr 2000, nutzt sie aber erst seit 2002 für geschäftliche Zwecke. Seit September 2003 ist Froogles.com offiziell als Marke für Internethandel eingetragen.

Die neue Klage ist für den Suchmaschinenbetreiber ein weiterer Versuch, seine Kräfte mit anderen Internetdienstleistern vor Gericht zu messen. In den Vereinigten Staaten hat Google bereits mehrere Klagen laufen, die sich mit Nachahmern seines milliardenschweren Services von bezahlten Sucheinträgen beschäftigen.

Der Fall mit Froogles.com begann bereits im vergangenen Jahr, als Wolfe vor Gericht einen Antrag gegen die Eintragung des Markennamens „Froogle“ für den neuen Suchservice von Google stellte. In seiner Klageschrift beschuldigt der Suchmaschinen-Gigant Wolfe nun, mit dem Antrag im vergangenen Jahr Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Googles Besitzansprüchen an diesem Namen zu hegen.

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