Internet-Telefonie: Wie die Spielregeln der RegTP aussehen

Alternativ zu den geografisch gebundenen Ortsnetznummern hat die RegTP mit 032 eine bundesweite Rufnummerngasse für die VoIP-Nutzung vorgesehen. Damit lässt sich für einen Anrufer nicht mehr aufgrund der Vorwahl nachvollziehen, wo sich der Gesprächspartner aufhält.

Die Telefondienstanbieter konnten in einer ersten Runde bis zum 10. Januar 2005 032-Nummern in Rufnummernblöcken beantragen, um die Chancengleichheit zu wahren, würde alle Anfragen bis dahin als zeitgleich Eingegangen betrachtet. Die RegTP will erste Zuteilungen schon im Januar vornehmen, das heißt interessierte Anwender könnten schon in den nächsten Wochen über eine ortsunabhängige Vorwahl verfügen.

Die VoIP-Anbieter gehen jedoch davon aus, dass die meisten Kunden auch im Zeitalter der Paket-Telefonie eine Telefonnummer haben möchten, die sich geografisch zuordnen lässt. Welcher Erfolg der 032 also beschieden sein wird, muss sich in den nächsten Monaten erst zeigen.

Themenseiten: Mobil, Mobile, Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Internet-Telefonie: Wie die Spielregeln der RegTP aussehen

Kommentar hinzufügen
  • Am 13. Januar 2005 um 8:54 von Ingo Heinroth

    Miete für die weiterhin notwendige Kupferleitung
    Ich weiß nicht, warum die RegTP so rumeiert! Die Miete für die weiterhin notwendige Kupferleitung müßte eigentlich wegfallen, ist diese doch vorher mit Steuegeldern finanziert worden (DTAG war ja vorher ein Staatsunternehmen) und könnte im Rahmen einer Steuentlastung für den Bürger, diesem wieder zurück gegeben werden. Damit würde sich der Wettbewerb auf die reine Übertragung beziehen und wäre somit keine Gelddruckmaschine mehr für die DTAG. Damit wäre auch das Monopal der DTAG entgültig beseitigt! Da aber der Staat immer noch große Renditen von der DTAG einstreicht, wird wohl diese Gelddruckmaschine nicht so schnell aufgegeben. Man findet immer wieder Argumente, diese Entkopplung zu unterlaufen. Man darf nicht vergessen, die RegTP ist eine von Amtes eingesetzte Behörde und der Spruch " wessen Geld ich bekomme, dessen Lied singe ich auch" stimmt bei desem Verin 100%tig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *