RegTP geht gegen „Autodialer“ vor

Dialern der Firma Teleflate wird die Registrierung entzogen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat Dialern der Firma Teleflate die Registrierung rückwirkend entzogen. Somit besteht laut RegTP zu keinem Zeitpunkt eine Zahlungsverpflichtung für diese Dialer. Wie die Regulierungsbehörde heute, Mittwoch, mitteilte, wurde neben dem Entzug der Registrierung auch die Abschaltung der betreffenden Rufnummern angeordnet sowie ein Verbot der Rechnungslegung ausgesprochen.

„Mit den unverzüglich ergriffenen, umfangreichen und einschneidenden Maßnahmen begegnet die Regulierungsbehörde dem Versuch, eine noch nicht bekannte Anzahl von Verbrauchern zu schädigen und die geltende Rechtslage zu unterlaufen“, sagte RegTP-Präsident Matthias Kurth. „Jeder von der Regulierungsbehörde festgestellte und nachvollzogene Rechtsmissbrauch wird auch künftig hart geahndet werden“, so Kurth weiter.

In der vergangenen Woche war der Missbrauchsfall um die Teleflate-Dialer bekannt und einer umfangreichen Untersuchung durch die RegTP unterzogen worden. Laut Regulierungsbehörde war der registrierte Dialer auf einem PC von außen so manipuliert worden, dass er sich ohne „Ok“-Eingabe des Nutzers selbst herunter lud, installierte und eine Mehrwertdienste-Rufnummer anwählte. Anschließend verhielt sich der Dialer auf dem PC allerdings gemäß den RegTP-Vorgaben.

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1 Kommentar zu RegTP geht gegen „Autodialer“ vor

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  • Am 12. September 2004 um 18:19 von Michael Blechschmidt

    Registrierung entzogen – Geld zurück ? Von wegen
    Wenn die Regulierungsbehörde ein Dialer sperrt, bekommt der Kunde noch lang nicht sein Geld von der Telekom zurück.
    Beispiel: Im Januar d.J. loggte sich bei mir auch ungefragt so ein Dialer ein. Obwohl ich es gleich merkte und die Verbindung kappte, liefen noch 2 Minuten an, die mir Telekom mit über 25 € berechnete. Trotz Einspruch gab’s kein Geld zurück. Die Regulierungsbehörde bestätigte mir, daß dem Dialer die Genehmigung bereits entzogen wurde und nach deren Auffassung kein Rechtsanspruch zur Bezahlung besteht. Die Telekom erwiederte, da die Sperrung des Dialers noch kein Bestand hat, ist diese noch nicht wirksam, deshalb gibt’s nichts zurück.
    Nun schau ich ständig auf die Seite der Regulierungsbehörde, dort steht weiterhin, ‚kein Bestand‘, was soviel heißt, wie gegen die Rücknahme der Lizenz wurde Einspruch eingelegt und ist deshalb noch nicht wirksam. Nach mittlerweile einem dreiviertel Jahr sollt der Lizenzentzug wohl mal durch sein. Ich finde es eine Schweierei was man mit geschädigten Kunden macht.

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