Telefon-Rückwärtssuche: So bleibt der Datenschutz gewährt

Seit wenigen Tagen ist die Suche nach Name und Adresse zu einer Telefonnummer wieder legal

Vor wenigen Tagen ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Tief versteckt im Gesetzeswerk ist ein Passus zu finden, der es in sich hat – nach einem jahrelangen Verbot ist ab sofort die umstrittene Invers-Suche wieder erlaubt. Somit ist es möglich, zu einer Telefonnummer den passenden Namen samt Adresse zu finden.

Im dritten Absatz des Paragrafen 105 des neuen Gesetzestextes heißt es wörtlich: „Die Telefonauskunft von Namen oder Namen und Anschrift eines Teilnehmers, von dem nur die Rufnummer bekannt ist, ist zulässig, wenn der Teilnehmer (…) nicht widersprochen hat.“ Im Klartext: Wer seinem Telefonprovider nicht klarmacht, dass er aus der Auskunft gestrichen werden möchte, der ist automatisch für die Invers-Suche freigeschaltet. Dies betrifft natürlich nur Telefonkunden, die schon bislang in der Auskunft gelistet waren.

Nach ZDNet-Recherchen haben die großen Auskunftdienste wie Telegate, Telekom oder Telix den Service noch nicht freigeschaltet. Der Grund: Derzeit werden die Telefonkunden über den neuen Dienst informiert und erhalten Informationen, wie sie Ihre Nummer für die Auskunft sperren können. Bei Telix rechnet man damit, dass der Service „in wenigen Wochen starten wird“.

Wer auf seinen Datenschutz bedacht ist, sollte sich sputen. Zwar setzt T-Info die Änderungswünsche in seinem Portal Teleauskunft.de innerhalb weniger Tage durch. Genauso schnell agiert auch die telefonische Auskunft. Allerdings sind damit längst nicht alle Lücken sofort geschlossen. So gibt es eine Reihe Dritt-Anbieter, die ebenfalls eine Inverssuche anbieten. Ein weiteres Problem stellen Telefonbuch-CD-ROMs dar – diese werden nur zweimal im Jahr aktualisiert. Ist der Datensatz dort erstmal veröffentlicht und verkauft, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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Neueste Kommentare 

7 Kommentare zu Telefon-Rückwärtssuche: So bleibt der Datenschutz gewährt

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  • Am 30. Juni 2004 um 13:06 von ChaCha

    Hirnrissige Vorschrift!
    Wenn ich eine Nummer angerufen habe, diese dann auch auf meiner Telefonrechnung steht, ist es eigentlich kein Unterschied, ob ich in einer Telefon CD nachsehe oder die Nummer anrufe. Die zweite Möglichkeit würde nur den T-Provider freuen

  • Am 18. Juli 2004 um 16:42 von Rolli

    Legal – illegal – schei..egal
    Big Brother is watching you! Warum nicht auch Hinz und Kunz!

  • Am 24. Oktober 2005 um 14:16 von Oliver

    Rückwärtssuche
    Wenn ich eine Nummer herausbekommen möchte trage ich bei der üblichen Suche den Nachnamen und evt. noch den Ort ein. Bei der Rückwärtssuche trage ich die Nummer ein und Suche den Namen zu der Nummer? Ich verstehe nicht aus welchem Grund es da Probleme mit dem Datenschutz gibt? Nur weil der Vorgang andersherum stattfindet?Wer Probleme damit hat wird sich eh nicht ins Telefonbuch eintragen lassen und diejenigen die sich eintragen lassen werden wohl kaum ein Problem mit der Suche haben, nur weil sie andersherum läuft.
    Ob ich erst den Kakao in die Milch schütte oder ob ich die Milch auf dem Kakao schütte macht wohl keinen Unterschied? Schmeckt der Kakao dann anders? Anscheinen für son Paragraphenreiter schon.
    Die Suchfunktion macht keinen Sinn, wenn man nicht eine einzige Nummer findet und man jeden erst ein 1200000 seitiges Datenschutzblatt durchlesen lassen muss, bevor er dann zustimmen muss ob die Nummer zur Suche freigegeben wird oder nicht !!!!!!!!
    Willkommen im wahnsinnigem Verwaltungsstaat Deutschland.

    • Am 10. Januar 2006 um 14:52 von Paranoido

      AW: Rückwärtssuche
      Du betrügst deine Frau/Freundin, sie findet eine Telefonnummer, kann jetzt noch die Adresse herauskriegen und sticht deine Geliebte auf der Haustür ab. Wenn diese oder ähnliche Fälle sich häufen, wird das Ganze eh wieder verboten !

    • Am 25. November 2006 um 12:27 von Peter Paul

      AW: AW: Rückwärtssuche
      du vermisst deine tochter , findest eine telefon nummer , findest die adresse heraus und kannst sie retten .
      dann wirds wieder erlaubt ….

  • Am 11. November 2007 um 12:58 von G.M.

    Rückwätrssuche
    Rückwätssuche mit Einschränkung – in dieser Form Unsinn

    Werbeagenturen, die nach neuester Rechtsprechung verpflichtet sind ihre Nummern nicht zu verbergen lassen sich für die Rückwärtssuche sperren. Dies führt dazu, das ich abends viele Anrufe auf dem Display habe, die ich (außer mit einem Anruf) nicht zuordnen kann. Das bedeutet, das ich diese Firmen, welche mich permanent mit Werbeanrufen belästigen, nicht rechtlich zu Verantwortung ziehen kann (wer von diesen nennt schon seinen vollen Namen und Adresse zum Mitschreiben langsam). Privatpersonen sollten sich sperren lassen können, keine Frage… Was ist aber mit den immer häufiger werdenden Kunden regionaler Netze??? Diese fallen eigentlich komplett aus den Suchen bei "Das Örtliche" und Co. Wenn ein Succhregister, dann komplett aber gerade bei Firmen keine Möglichkeit der Vertuschung, dort muß gerade heute bei dieser aggressiven Werbung Ross und Reiter genannt werden. Hat jemand Probleme mit dem Datenschutz?? Dann entsorge mal zuerst die Kredit- und alle Bonus-Cards und meide Gewinnspiele. Dort wirst Du wirklich verkauft.

  • Am 13. April 2008 um 12:41 von Lothar

    Telefon
    Ich finde alle müßten zu finden sein,den nur so ist es möglich werbung zu unterbinden und zu sperren.Was soll der Quatsch?Wenn einer anruft,weiß ich ja auch,wer er ist.Im Internet, kann ich ja auch nicht gegen meine IP wiedersprechen.
    Also laß ich mich mit Werbung überhäufen ,und mich von irgendwelchen Terorrisieren.

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