SEC könnte Börsengang von Google beschleunigen

Wenig bekanntes Gesetz könnte zur Anwendung kommen

Zwar scheint Google seinen geplanten Börsengang eher langsam anzugehen, eine bislang wenig bekannte Regel der US-Börsenaufsicht könnte das Unternehmen jedoch motivieren, die Sache etwas zügiger voranzubringen.

Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen, deren im Umlauf befindlicher Aktien ein gewisses Level überschreitet, Quartalsberichte bei der SEC einreichen müssen. Sollte das Gesetz auch im Falle von Google zu Anwendung kommen, müsste das Unternehmen seine bislang gut gehüteten Finanzinformationen veröffentlichen. Dies könnte letztendlich zu einem beschleunigten Börsengang führen.

Unternehmen mit mehr als 500 Aktionären oder Besitzern von Aktienoptionen und Anlagevermögen im Wert von mehr als zehn Millionen Dollar müssen laut Sektion XIII(g) eines Börsengesetzes von 1934 ihre Ergebnisse veröffentlichen. Dazu zälen Kosten, Gewinne, Partnerschaften, Aktionäre und viele weitere Details. Diese Prozedur könnte pro Jahr bis zu zwei Millionen Dollar verschlingen.

Bei Google könnten diese Zahlen sehr aussagekräftig sein, da das Unternehmen im letzten Jahr sehr stark gewachsen ist. So werden Gewinne von mehreren zehn Millionen Dollar und eine Mitarbeiterzahl von über 100 als wahrscheinlich gehandelt. Beobachtern zufolge seien mindestens 650 dieser Mitarbeiter im Besitz von Aktienoptionen.

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1 Kommentar zu SEC könnte Börsengang von Google beschleunigen

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  • Am 31. Dezember 2003 um 0:37 von nedo zizak

    bärsengang ok…..
    kann ich vorbärslich zeichnen

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