Kleinaktionäre stoppen Kaufpläne von France Télécom

Börsenaufsicht verzögert Rückkauf von Mobilfunktochter um Monate

France Télécom ist beim Rückkauf seiner profitablen Mobilfunktochter Orange über verärgerte Kleinaktionäre gestolpert. Mit Blick auf einen von Anlegerschützern angestrengten Prozess verwehrte die Pariser Finanzmarktaufsicht dem mehrheitlich staatlichen Telekom-Riesen den Zugriff auf die im Streubesitz verbleibenden 1,22 Prozent des Orange-Kapitals.

Die Notierung der Orange-Aktie wurde an den Börsen in Paris und London bis zum Mittwoch ausgesetzt. France Télécom hatte diese Anteile zum Einheitskurs von 9,50 Euro aufkaufen wollen. Die Aufsichtsbehörde AMF entschied jedoch, zunächst müsse der Ausgang eines Prozesses abgewartet werden, den die Kleinanleger-Vereinigung ADAM gegen den Telefonkonzern eingeleitet hatte.

In dem Verfahren beharrt ADAM-Präsidentin Colette Neuville darauf, dass France Télécom die Aktien in den eigenen Bilanzen auf je 11,75 Euro veranschlagt. Die Gerichtsentscheidung über die Klage der Vereinigung ADAM ist nicht vor März 2004 zu erwarten. Erst danach soll France Télécom je nach Ausgang des Verfahrens die Übernahme der restlichen Anteile erzwingen können. Bis September waren noch 13,7 Prozent der Orange-Anteile im Streubesitz gewesen.

Das Gros der Kleinaktionäre hatte dem Übernahme-Angebot zum Kurs von 9,50 Euro nachgegeben. Dies war exakt der Kurs bei der Teilprivatisierung vor zwei Jahren. „Der Kurs ist so angesetzt, als ob die Aktionäre das Geld umsonst ausgeliehen hätten“, kritisierte Neuville. Für France Télécom bedeutet die Entscheidung der Börsenaufsicht, dass weiterhin Geschäftszahlen für Orange veröffentlicht werden müssen und dass der Titel weiter börsennotiert werden muss. Auch muss Orange eine Hauptversammlung seiner Aktionäre ansetzen.

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