„Hulk“-Film-Kopierer in den USA zu Bewährungsstrafe verurteilt

Zusätzlich zu einer Geldstrafe von 2000 Dollar muss er 5000 Dollar Wiedergutmachung an Universal zahlen

In New York ist ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er den Action-Film „Hulk“ vor dem Kinostart unerlaubt digital kopiert und ins Internet gestellt hatte.

Der zur Tatzeit 25-jährige Kerry Gonzalez wurde nach Angaben des Filmproduzenten Universal Studios zu einem sechs-monatigen Hausarrest und einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zusätzlich zu einer Geldstrafe von 2000 Dollar (etwa 1800 Euro) müsse er 5000 Dollar Wiedergutmachung an Universal zahlen, teilte das Unternehmen am späten Freitagabend in Los Angeles mit. Gonzalez hatte die Tat Ende Juni gestanden und vor Gericht auch die Urheberrechtsverletzung eingestanden. Weder das Gericht noch Gonzalez waren zunächst zu einer Stellungnahme zu erreichen.

„Dieser Ausgang (des Verfahrens) sendet eine starke Botschaft an jeden, der geistiges Eigentum stiehlt oder missbraucht, indem er es ins Internet stellt oder es herunterlädt“, hieß es in einer Mitteilung von Universals Mutterkonzern Vivendi Universal Entertainment. Auch die US-Filmindustrie begrüßte das Urteil: Es mache „klar, dass es ernste und dauerhafte Konsequenzen für diejenigen gibt, die Filme stehlen“, hieß es in einer Mitteilung der Motion Picture Association of America.

Die Filmstudios befürchten, dass die ins Internet gestellten und dort umsonst herunterladbaren Raubkopien von Filmen die Zuschauerzahlen der Filme erheblich verringern könnten. Die Musikindustrie macht die ähnliche Praxis der Internet-Musiktauschbörsen mit für ihre Einbußen verantwortlich.

Die „Hulk“-Kopie war gut zwei Wochen vor dem US-Kinostart im Internet aufgetaucht. Der Klageschrift zufolge hatte Universal eine Arbeitskopie der Comicverfilmung an eine Werbeagentur in New York gegeben. Diese in der Qualität etwas schlechtere Kopie wurde gegen unerlaubtes Kopieren geschützt und so markiert, dass weitere Kopien aufgespürt werden konnten. Trotz eines Kopier-Verbots lieh ein Angestellter der Werbeagentur demnach den Film einem Freund, der ihn an Gonzalez weitergab. An seinem Computer erstellte Gonzalez eine digitale Kopie und versuchte, die an der Arbeitskopie angebrachte Markierung zu beseitigen. Die digitale Kopie stellte Gonzalez auf eine Internet-Seite, die zum Handel mit Film-Kopien genutzt wird.

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4 Kommentare zu „Hulk“-Film-Kopierer in den USA zu Bewährungsstrafe verurteilt

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  • Am 29. September 2003 um 8:30 von Jack Stern

    Industrielle Gier!
    Nichts weiter! Ich lade mir schon seit Jahren Titel aus dem Netz! Wieso auch nicht? Es ist ja so einfach, Programm installieren, Musik suchen, laden! Dieses anze blablabla von wegen legalen Musiktauschbörsen lohnt eh nicht solange es genug freie Musikbörsen gibt. Niemand sonst presst die Musik- und Filmindustrie so sehr aus, wie das Internet. Es ist nur all zu logisch das sie einzelne User verklagen, als Mahnmal für alle anderen Ripper da draußen. Sie hat es ja auch fast geschafft: Kopiergeschützte CD’s, keine ofziell kaufbaren Ripper mehr, kein sanftes Gesetzt für Privatkopien! Das alles kümmert das anonyme Netz einen Dreck. Da muss schon etwas härteres kommen was sich nicht so leicht umgehen lässt. Und außerdem würde sich das Tauschgeschäft in den Untergrund verziehen, dort wo es ungestört ist.

    • Am 29. September 2003 um 10:28 von playgolf

      AW: Industrielle Gier!
      Toller Text. Gut, das wir d’rüber gesprochen haben.

    • Am 29. September 2003 um 20:50 von pumuckl

      AW: Industrielle Gier!
      Hallo Jack,

      Du hast vergessen, Deine Internetadresse anzugeben. Deine wunderbare Auffassung zum Urherberrechtsschutz und zur Nutzung der Internetverbindungen zwecks Übertragung riesiger Datenmengen dürfte ein großes Interesse wecken. Hole also schnellstens dieses kleine Versäumnis nach, damit die Dankschreiben den Richtigen erreichen.

    • Am 30. September 2003 um 18:42 von salmonelle

      AW: Industrielle Gier!
      Das hat nichts mit industrieeller Gier zu tun, einen Kinofilm unerlaubt zu rippen und dann auch noch der ganzen Welt zur Verfügung zu stellen ist (zu Recht) strafbar. Nur weil die Raubkopiererei ausgeartet ist und die Leute es einfach übertreiben hat die Industrie Kopierschutzmechanismen eingeführt. Da sie nicht perfekt sind, kann man sich ja immernoch Sicherheitskopieen (zwar leider illegal) erstellen..

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