Premiere erwirkt Verfügung gegen Smartcard-Händler

Neue Verschlüsselungstechnik soll noch vor Weihnachten aktiviert werden

Premiere hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung mit weit reichender Bedeutung im Kampf gegen die Digital-Piraterie erwirkt: Erstmals hat ein Gericht die Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Smartcards und Geräten zum Programmieren dieser Blanko-Karten untersagt.

Das Verbot gilt, sofern davon auszugehen ist, dass die beworbenen Geräte vom durchschnittlichen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von Abo-TV-Programmen wahrgenommen werden. Es richtet sich im konkreten Fall gegen einen der größten Händler von Blanko-Smartcards in Deutschland, der unbeschriebene Karten und die zum Programmieren notwendigen Geräte vertreibt. Beworben wurden diese Produkte auf Internetseiten mit Anleitungen und Software zum Hacken von Abo-TV-Angeboten. Bei Missachtung der Verfügung droht dem Händler nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall sogar bis zu zwei Jahren.

„Mit dieser Entscheidung eröffnet uns das Gericht neue Wege im Kampf gegen Kartendealer“, so Michael Söllner, Leiter der E-Security bei Premiere. Bisher mussten diese Produkte in direkter Verbindung zur illegalen Nutzung von Abo-TV-Angeboten stehen, um eine entsprechende Verfügung erwirken zu können. „Die Verbreitung von szenetypischen Blanko-Smartcards und damit auch der Handel mit gefälschten Karten wird durch diese Entscheidung erheblich erschwert.“ Entsprechende Blanko-Karten und Kartenschreiber werden zwar oft mit Hinweis auf ihre legalen Anwendungsbereiche wie die Einrichtung von elektronischen Zugangs- oder Zeiterfassungssystemen beworben, diese Hinweise werden von den Nutzern jedoch regelmäßig als reine Schutzbehauptungen wahrgenommen.

Für alle operativen Maßnahmen des Abonnentensenders gegen Smartcard- Piraterie hat Premiere mit der Abteilung E-Security eine eigene Einheit geschaffen. Sie ermittelt eigenständig, unterstützt Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihrer Arbeit und erstattet in vielen Fällen Anzeige. Herstellung, Vertrieb und Nutzung gefälschter Smartcards und anderer Umgehungsvorrichtungen erfüllen mehrere Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des neuen Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes (ZKDSG).

Laut Angaben von Premiere-Pressesprecherin Katrin Gogl gibt es in Deutschland etwa 1,7 Millionen Schwarzseher, die sich mit illegalen Smartcards Zugang zum Premiere-Programm verschaffen. In den nächsten beiden Monaten plant Premiere den Austausch aller bisherigen Smartcards gegen neue, auf der Nagravision-Technik basierenden Karten. Bisher wurde die Nagravision-Verschlüsselung nicht geknackt. Die auf Betacrypt basierende Vorgängertechnik soll laut Angaben von Gogl noch vor Weihnachten abgeschaltet werden. Premiere rechnet damit, dass von den geschätzten 1,7 Millionen Schwarzsehern circa 15 bis 20 Prozent nach dem Kartentausch ein legales Abo abschließen.

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4 Kommentare zu Premiere erwirkt Verfügung gegen Smartcard-Händler

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  • Am 27. August 2003 um 8:53 von Werner Durrer

    Smartcard für jedermann
    Offenbar haben die bei Premiere ein Problem mit den Smartcards, das für sie ein Gericht lösen muss. Ist das der richtig Ansatz? Auf jeden Fall scheinen mir die Leute bei Premiere irgend etwas misverstanden zu haben. Als IT-System-Architekt setzte ich mich für höhere Sicherheit bei Firmennetzwerken ein. Eine gute Möglichkeit ist der Einsatz von Smartcards für Login, E-Mail-Signatur oder Datenverschlüsselung. Stellen Sie sich vor, jedes E-Mail müsste signiert werden und Sie haben einen SPAM-Filter, der nur signierte E-Mails durchlässt. Damit haben Sie die Möglichkeit den Urheber von SPAM-E-Mails zu identifizieren resp. zum Voraus abzublocken.

  • Am 27. August 2003 um 9:44 von Bernd Blumenauer

    Viel Wind um nichts
    Man lasse sich durch die vollmundigen Verlautbarungen der Premiere-Presseabteilung nicht täuschen. Die Entscheidung des Gerichts wäre nur sinnvoll, wenn es bei Nichtbeachtung auch eine – durchsetzbare ! – Sanktion gäbe. Aber wann kann man dem Händler nachweisen, dass ein durchschnittlicher Kunde die Dinge zum Knacken von Premiere kaufen wollte und damit eine Zwangsgeld gegen den Händler festsetzen: Wenn viele Kunden dies aussagen !
    Also läuft die einstweilige Verfügung ins Leere, unabhängig davon, ob im Hauptsacheverfahren anders entschieden wird. Denn im einstweiligen Verfügungsverfahren findet keine Sachprüfung statt !
    Im übrigen habe ich Premiere gekündigt, weil das Programm so schlecht ist, dass es sich nicht lohnt, hineinzuschauen.

    • Am 1. Oktober 2008 um 13:25 von Al Bandy

      AW: Viel Wind um nichts
      Hallo,
      was der Vorredner sagte, dem kann ich mich grundsätzlich gesagt nur anschließen da ich es genau so sehe; viel Wind um nütscht!! Und so grob im Einzelen zu…..

      "Gerichtsurteil!
      Hierzu einfach nur ein einfaches "Ja und??!" Selbst WENN ein durchsetzungsfähiges oder auch "starkes" Urteil -in Deutschland- stehen würde, was und wem hindert es daran eine Karte bspw aus dem "Kongo" zu (Ver-)Kaufen??! Einzig gäbe es dann vielleicht das "Problem" das man dann auf eine Karte ein paar Tage länger warten müßte weil die "Kongo-Post" eben nicht soo schnelle ist ;-))

      Nun, wie und welches "Urteil" auch immer; schön für Premiere ist auf jeden Fall die hierduch entstandene gute PR-Möglichkeit durch die Medien; was will man(bzw Premiere) mehr!? ;-))

      Und zu;
      a) "Im übrigen habe ich Premiere gekündigt, weil das Programm so schlecht ist, dass es sich nicht lohnt, hineinzuschauen". Sowie

      b) die an anderer Stelle gelesenen Worte "….Premiere rechnet damit 20-25% der Schwarzseher als Abo-Kunden zu bekommen)

      Hierzu wie folgt: Auch ich war Kunde von Premiere und habe nach Ablauf das Abo nicht mehr verlängert oder erneuert. Denn wie auch hier der Vorredner schon sagte oder andeutete: Das Programmangebot ist im Grunde so grottenschlecht, langweilig und hinzu vor allem auch mit Blick auf das "Angebotene" so ar….teuer das auch mir in keinster Weise der Gedanke an einer Abo-Verlängerung oder -Umstellung kam. Hier gab es aus (zumindest)meiner Sicht nur eines; die Kündigung!

      Und 2.) Zu 20-25% mehr Abo-Kunden durch dann ehemalige Schwarzseher!
      Also ehrlich, wovon träumen die von Premiere eigentlich noch so?!! Sicherlich wird es wohl eine gewisse Prozentzahl geben die sich dann ein Abo holen werden, doch ich bezweifle einfach mal dass die eine zweistellige Zahl erreichen werden – geschweige dann 20 und Mehr Prozent! Wobei ich das auch deshalb so glaube weil ich denke das hauptsächlich viele der (angeblichen) Schwarzseher wohl auch Jugendliche oder sonstig finz. schwache Menschen sind und ich mir daher bei denen einfach nicht vorstellen kann das diese Menschen dann ihre knappen finz. Mittel für ein Prem-Abo ausgeben werden. Von daher fallen dann schon mal eine ganze Menge an "Gucker" aus dem Raster so das ich mich frage woher dann noch die 20-25% an neuen Abo-Kinden herkommen sollen?!
      Nun ja, und was dann (zumindest)einen gewissen Teil der dann neuen Abo-Kunden betrifft, so vermute ich hier dann einfach mal da hier dann ein gewisser Teil sich das günstigste Angebot raussuchen wird um damit dann das sogeannten CS(Cardsharing)zu betreiben. Allerdings, das muß man ja ehrlich sagen, sind das dann für Premiere natürlich neue Abo-Kunden und spülen etwas Geld in deren Kasse ;-)))

      Nun ja, in diesem Sinne dann; viel Spaß mit Premiere – wie auch immer ein Jeder diesen "tollen" Sender Gucken und Empfangen wird ;-))

  • Am 15. September 2003 um 21:10 von Herbert

    Premiere Karte
    Hab den Skymaster DS 4000 CI

    Mit der Premierekarte Fan 2 funktioniert die Aufschaltung nicht, jetzt will der Händler wißen was für ein Karten Typ der Skymaster braucht, hat da jemant Rat oder weiß darüber Bescheid ? an: webmaster@idm-systeme.de

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