Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen mobilcom-Gründer Schmid

Verfahren gegen Schmids Frau sowie gegen den damaligen Finanzvorstand und heutigen Mobilcom-Chef Grenz werden gesondert behandelt

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat gegen den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid Anklage wegen Untreue erhoben. Das ließ Schmid am Montag durch seine Presseagentur verkünden. Er soll im Frühjahr 2002 noch als Chef der Telefonfirma im Zuge des Aktienoptionsprogramms unrechtmäßig 71,5 Millionen Euro an die Millennium GmbH seiner Ehefrau gezahlt haben.

Schmids Anwalt Erich Samson bezeichnete die Vorwürfe als komplizierte juristische Frage der Bewertung von Aktienoptionsgeschäften. Er wolle die Abweisung der Klage beantragen. Die Verfahren gegen Schmids Frau sowie gegen den damaligen Finanzvorstand und heutigen Mobilcom-Chef Thorsten Grenz würden gesondert behandelt.

Grenz war über das umstrittene Aktienoptionsgeschäft mit Großaktionär Millenium informiert, streitet aber eine Mitverantwortung ab: „Ich habe nie bestritten, davon gewusst zu haben. Entscheidend ist, wer es veranlasst hat. Die Wirtschaftsprüfung BDO hat in ihrem Gutachten, das im Juni 2002 den Aufsichtsrat zur Abberufung Schmids veranlasst hat, festgestellt: Das war eindeutig Schmids Thema“, sagte Grenz in der vergangenen Woche.

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