Gesetz gegen Betrug mit 0190er-Nummern in Kraft

Obergrenze ist nun ein Betrag von zwei Euro pro Minute

Verbraucher sind ab sofort besser vor betrügerischem Missbrauch mit teuren 0190er- und 0900-Nummern geschützt. Ein entsprechendes Gesetz trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wie Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) mitteilte. „Das Gesetz sorgt für Preistransparenz und Missbräuche können wirksam bekämpft werden“, erklärte Künast.

Das Gesetz verpflichtet die Anbieter der gebührenpflichtigen Telefonnummern erstmals zu Preisangaben. Als Obergrenze ist ein Betrag von zwei Euro pro Minute oder ein Blocktarif von 30 Euro vorgeschrieben. Zudem haben Verbraucher jetzt einen Auskunftsanspruch, welcher Anbieter sich hinter einer Nummer verbirgt. Darüber hinaus werden Verbindungen künftig nach einer Stunde automatisch getrennt.

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Gesetz gegen Betrug mit 0190er-Nummern in Kraft

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  • Am 14. August 2003 um 21:50 von ivanowitsch

    betrug mit 0190 nummern
    im grunde genommen ist das gesetz noch viel zu lasch, auf der einen seite wird falschparken sofort und drakonisch bestraft, jeder websitebetreiber ist zu einem impressum verpflichtet, der einzelhändler hat für seine verkaufte ware geradezustehen und die HERREN 0190 nummern -anbieter- dürfen nach wie vor geld kassieren. der ganze 0190 blödsinn sollte grundsätzlich verboten werden. in einem land, in dem bestimmte computerspiele indiziert werden, und das kopiergesetz für musik mittelalterlich gemacht wurde hat eine 0190 nummer auch keinen platz

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