PC-Dieb muss zur Strafe einen Swimmingpool ausheben

19-Jähriger hatte in einer Versicherungsagentur zwei Monate die Arbeit zum Erliegen gebracht

So anstrengend kann eine Strafe sein: Weil der jugendliche Einbrecher den entstandenen Schaden bei einem Versicherungsagenten in Hannover nicht erstatten kann, muss er dem Beklauten jetzt einen 24 Quadratmeter Pool ausheben.

Eine klare Win-Win-Situation: Der junge Mann bekommt keine Arreststrafe aufgebrummt und der Versicherungsmakler spart sich die Aussschachtungskosten. Zur Erklärung: Das Jugendgerichtsgesetz gibt dem Richter die Möglichkeit, Strafen auszusprechen, die der Schadenswiedergutmachung dienen.

Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) weiter berichtet, muss sein 21-Jähriger Helfer eine Geldstrafe zahlen, da Richterin Anke von Janson hier das Erwachsenenstrafrecht anwandte.

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1 Kommentar zu PC-Dieb muss zur Strafe einen Swimmingpool ausheben

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  • Am 13. März 2003 um 8:52 von jochen

    Öfter so…
    Die Strafe ist super. Ich denke, dass solche Regelungen auch im Erwachsenen-Strafrecht angewandt werden sollten.

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