IBM und Microsoft planen Übernahme des Internets

Um dieses Vorhaben umzusetzen, müssten IBM und Microsoft das W3C außen vor lassen und ihr geistiges Eigentum zu De-facto-Standards machen. Die Zustimmung einer Organisation, die als Standardisierungsorgan gilt – wie beispielsweise des Führungsgremiums der WS-I oder der UDDI (ebenfalls von IBM und Microsoft gebildet) -, könnte da durchaus behilflich sein. Alleine ist keines der beiden Unternehmen mächtig genug, um eine solche Kraftprobe durchzustehen. Zusammen aber sind sie kaum mehr aufzuhalten.

Nach IBMs Sutor und Microsofts .Net Platforms Strategy Group Director Neil Charney, die beide an der Bildung des WS-I mitwirkten, liegt die Aufgabe des WS-I einzig und allein darin, die Interoperabilität von Webdiensten zu gewährleisten – und nicht in der Aufstellung von Standards. Diese Aufgabe, so Charney, muss in den Arbeitsgruppen der Standardisierungsorgane des W3C erledigt werden. Der stellvertretende Vorsitzende des WS-I Board of Directors, Norbert Mikula, stimmte dem zu: Absicht der WS-I sei nicht die Erstellung von Spezifikationen. Absicht der Einrichtung sei vielmehr die Förderung klarer Definitionen der Art und Weise, in der Standard-Spezifikationen angewandt werden sollten, um potenzielle Probleme mit der Interoperabilität über Plattformen, Sprachen und Anwendungen hinweg zu eliminieren. Mikula fügte hinzu, dass diese Definitionen kostenlos verfügbar seien.

RAND oder nicht RAND
Doch auf der Grundlage einer Kopie der IP-Mitteilung des WS-I, die ZDNet erhielt, wird die WS-I eben doch Spezifikationen erstellen, was im Gegensatz zur Aussage Mikulas steht. Die Organisation will den Mitgliedern, die zu den jeweiligen Spezifikationen beigetragen haben, erlauben, Gebühren über ein auf dem RAND-Konzept basierendes Rahmenwerk zu erheben. Das Dokument definiert eine Spezifikation eindeutig als „eine technische Beschreibung der Protokolle für den Austausch von Nachrichten“ oder „die technische Beschreibung der Schritte, die zur Umsetzung bestehender Standards allein oder in Kombination mit Spezifikationen oder bestehenden Standards erforderlich sind, um die Interoperabilität zu fördern.“

Nach der gemeinsamen Prüfung der IP-Release-Vereinbarung mit ZDNet bot Mikula eine weitergehende Klärung seiner früheren Aussage an und sagte, dass er es für richtig hielte, wenn IP-Spezifikationen auf RAND-Basis lizenziert würden. Mikula fügte hinzu, dass das nicht hieße, dass die Spezifikationen hinter Schloss und Riegel seien. Sie stünden kostenlos zur Einsicht zur Verfügung. Wolle man sie aber übernehmen, werde das IP auf RAND-Basis lizenziert.

So gehört zur Dokumentation der Spezifikationen von UDDI.org auch eine auf den RAND-Bedingungen basierende Passage, die es den Inhabern des geistigen Eigentums ermöglicht, bei allen denjenigen Nutzern Gebühren zu erheben, die UDDI implementieren oder nutzen: „Besitzen die Lizenzgeber Patente oder Patentanträge, die für die Implementation und Nutzung der im vorliegenden Dokument enthaltenen Spezifikationen für Produkte, die den Spezifikationen entsprechen, erforderlich sind, wird auf schriftliche Anfrage eine nicht exklusive Lizenz mit angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen auf der Grundlage solcher Patente erteilt werden.“

Da sich Webservices noch immer in Kinderschuhen befinden, haben IBM und Microsoft ihren Blick auf die Zukunft gerichtet. Wettbewerber, Partner und Kunden der beiden Riesen müssen abwarten, ob sie zukünftig eine Abgabe zahlen müssen oder eine kostenlose Erlaubnis für die Nutzung derjenigen Protokolle erhalten werden, auf denen das Internet der nächsten Generation aufbauen wird.

Weitzner gesteht außerdem ein, dass neben HP auch Apple und Sun mit voller Überzeugung hinter der Position der Gebührenfreiheit stünden. Nach Suns Manager of XML Industry Initiatives, Simon Nicholson, sollte jeder Nutzer die Möglichkeit haben, diejenigen Spezifikationen, welche die Internet-Infrastruktur definieren, kostenlos zu nutzen. Bei Sun glaube man, der beste Weg zur Sicherstellung dieser Struktur sei es, solche Spezifikationen ohne die Erhebung von Gebühren zu lizenzieren. Sun unterstrich diese Einstellung durch die Aufgabe einer Reihe von IP-Rechten, die das Unternehmen besaß – ein Schritt, der den Weg für die gebührenfreie Nutzung des W3C-Standards für Xlink frei machte.

IBM verteidigt Patente
IBM und Microsoft allerdings gehen in Bezug auf die Beiträge, die sie zum Standardisierungsprozess geleistet haben, in Abwehrstellung. In einem beim W3C eingereichten Dokument stellt sich IBM gegen ein ausschließlich gebührenfreies Rahmenwerk – mit der Begründung, dass es Unternehmen erlaubt sein müsse, ihre Patente zu halten, um sich gegen potenzielle Patentverletzungsprozesse, die von anderen Unternehmen initiiert würden, zur Wehr setzen zu können.

Dennoch hat der wachsende Druck im Zusammenhang mit dem WSDL-Protokoll offensichtlich gewirkt. Auf die Frage, ob IBM plane, seinen Beitrag zu den verschiedenen Webservice-Protokollen zu leisten, die auf kostenloser Basis verfügbar seien, sagte Bob Sutor, Director for eBusiness Standards Strategy bei IBM, er könne in diesem Punkt nur für WSDL selbst antworten. Dabei handele es sich um eine Arbeitsgruppe zur unentgeltlichen Lizenzierung, und IBM sei der Herausgeber der entsprechenden Spezifikation. Dabei wolle er es belassen. Mehrere Versuche, einen offiziellen Kommentar seitens Microsoft zu erhalten bezüglich der Frage, ob das Unternehmen alle seine Beiträge auf unentgeltlicher Basis zur Verfügung stellen würde, blieben erfolglos.

Offizielle Dokumente auf der W3C-Website stützen Sutors Behauptung. Nach Informationen auf der Homepage der W3C Web Services Description Working Group besteht weder IBM noch Microsoft auf seinen geistigen Eigentumsrechten an WSDL. Gleiches gilt auch für SOAP 1.2, das rechtlich unter die Royalty-free Charter der W3C XML Protocol Working Group fällt. Zusätzlich wurde HPs Status als Mit-Antragsteller für WSDL wiederhergestellt.

Allerdings kann man Vergleichbares für viele der anderen Webservice-Protokolle, die SOAP und WSDL letztendlich nutzbar machen, nicht sagen. So müssten IBM und Microsoft zum Beispiel immer noch ihre geistigen Eigentumsrechte an zwei SOAP-Erweiterungen freigeben: eine dieser Erweiterungen verschlüsselt digitale Signaturen und wendet sie auf SOAP-Nachrichten an, die andere hängt Dokumente an die Nachrichten an. Dem aktuellen W3C-Dokument für die Attachment-Spezifikation von SOAP entsprechend hält sich sowohl IBM als auch Microsoft die RAND-Optionen offen. Erklärungen der beiden Unternehmen deuten an, dass sie den RAND-Lizenzierungsrahmen auch dann anwenden werden, wenn der Beitrag als Standard angenommen wird. Die Erklärungen zum entsprechenden Dokument für digitale Signaturen lauten entsprechend.

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