Strato zu Schadensersatzzahlung verurteilt

Provider muss Münchner Online Shop-Betreiber teilweise ausgefallene Einnahmen erstatten / Höhe der Entschädigung unbekannt

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat mit Urteil vom 11.01.02 einem Kunden des Internet-Providers Strato teilweise Schadensersatz zugesprochen. Die Höhe der Summe teilte das Gericht jedoch nicht mit. Der Kläger hatte Strato verklagt, weil dessen Technologiepartner KPNQwest seinen Onlineshop aufgrund hoher Serverlast vom Netz genommen hatte.

Der in München ansässige Kunde hatte Anfang 2000 bei dem zum Berliner Teles-Konzern gehörenden Hoster ein Premium NT-Paket bestellt. Um im Internet Konzertkarten verkaufen zu können, richtete er mit eigenen CGIs einen Online-Shop ein. Als sich das Angebot herumsprach und auch die Fernsehzeitschrift „Hörzu“ im Rahmen von Last-Minute-Weihnachtsgeschenken berichtete, nahm die Zahl der Seitenaufrufe zu.

Am 14.12.2000 wurde sein Shop mittags ohne Vorwarnung vom Netz genommen. Hierauf wies der Kläger telefonisch hin. Auch am Folgetag rief er bei Strato an und erhielt die Information, dass sein Shop binnen weniger Stunden wieder verfügbar sei. Tatsächlich geschah dies jedoch erst wieder am 20.12.2000.

Für den Kunden, auf dessen Angebote in der Presse hingewiesen wurde, bedeutete dies einen nicht unerheblichen Umsatzausfall. Er verklagte den Provider auf einen Erlösausfall in Höhe von 9816,80 Euro (19.200 Mark). Den Schaden ermittelte der Kläger anhand eigener, belegbarer Umsatzstatistiken aus den Monaten vor und nach dem Vorfall. Strato wies die Forderung zurück und machte auf seine AGBs aufmerksam. In denen gibt das Unternehmen an, dass man Inhalte von Kunden sperren könne, sofern das Regelbetriebsverhalten der Server belastet werde.

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass ein Hosting-Vertrag dem Mietrecht gleichzusetzen sei. Daher sei ein Schadensersatzanspruch gegeben, wenn eine vermietete Sache einen Mangel zu Beginn der Mietzeit oder in der Folgezeit aufweise und der Vermieter diesen zu vertreten habe.

Die Richter sind der Ansicht, dass Strato, nachdem der Kunde über den Mangel infomiert hatte, diesen beseitigen hätte müssen, gegebenenfalls auch durch Erweiterung der Serverkapazitäten. Strato kann das noch nicht rechtskräftige Urteil (liegt als „.pdf“-Datei vor) binnen eines Monats anfechten.

Kontakt:
Teles, Tel.: 030/3992800 (günstigsten Tarif anzeigen)

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