IT-Profis spekulieren auf Sabbatjahr

Aktienoptionen haben als Lockmittel ausgedient / 45 Prozent rechnen mit Erholung im dritten Quartal

Jeder zehnte IT-Profi will nach einer eventuellen Kündigung erst einmal ein Sabbatjahr einlegen, also ein Jahr lang von ihrem Beruf Abstand gewinnen. Der Grund: 25 Prozent rechnen damit, dass ein wirtschaftlicher Aufschwung erst im kommenden Jahr erfolgt. Das sind die Ergebnisse einer Studie des Beratungsunternehmens Rarecompany.

Allerdings rechnet fast jeder zweite inzwischen damit, dass im dritten Quartal diesen Jahres die Flaute ein Ende hat. Ein weiteres Drittel rechnet mit einer Erholung zum Ende des Jahres.

Aus einer festen Position wollen die Angestellten laut der Studie erst nach reifer Überlegung wechseln. Nach einer Kündigung wollen die Fachkräfte Ruhe den Markt sondieren und nehmen sich dafür bis zu drei Monate Zeit.

Ein weiteres Ergebnis: Mit Unternehmensbeteilungen, also Aktienoptionen, lassen sich keine Bewerber mehr locken. Mehr als die Hälfte der Befragten suchen vielmehr Konzepte, die sich in einem Nischenmarkt mit hohem Wachstumspotential positionieren. Nur 30 Prozent setzen auf Unternehmen, die noch in der Produktentwicklungsphase sind. Sehr wichtig sind auch potenzielle Aufstiegschancen – deshalb bevorzugen 40 Prozent kleine Teams, um selbständig agieren zu können. Die Sicherheit eines großen Unternehmens schätzen knapp die Hälfte (44 Prozent). Die restlichen Befragten entscheiden nach anderen Kriterien.

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1 Kommentar zu IT-Profis spekulieren auf Sabbatjahr

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  • Am 15. September 2004 um 12:06 von Martin Nattrodt

    Sabbatjahr nach Kündigung ist rechtlich unzulässig
    Ich habe vor einem Jahr gekündigt und mir eine Auszeit gegönnt. Neun Monate später beschloss ich mich Arbeitslos zu melden.
    Nach SGB III § 47b ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet sich sich arbeitslos zu melden sobald er kündigt oder von einer Kündigung erfährt (seit 1.7.2003). Wer dies nicht tut wird für jeden Tag der verspäteten Meldung mit bis zu 50 € bestraft, jedoch maximal 30 Tage (SGB III § 140).
    In meinem Fall beträgt die Minderung insgesamt 1500 €.
    Ich habe Klage eingereicht. Wer hat auch dieses Problem?

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