Einstweilige Verfügung gegen Suse gegenstandslos

Unternehmen einigt sich mit Gravenreuht / Krayon verzichtet auf Rechte, Suse muss keine Lizenzgebühren zahlen

Suse Linux ist ab sofort wieder im Handel erhältlich. „Die gegen die Suse GmbH vom Landgericht München erlassene einstweilige Verfügung ist mit sofortiger Wirkung gegenstandslos“, teilte das Unternehmen mit. Der Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth habe sich gütlich mit dem Nürnberger Software-Unternehmen geeinigt.

Die einstweilige Verfügung sei durch die „Crayon Vertriebs GmbH“ aus Kiel erwirkt worden, um einer zukünftigen Verwässerung ihrer Markenrechte an „Crayon“ entgegen zu wirken. Das Unternehmen sah seine Markenrechte durch den Vertrieb der Bildbearbeitungssoftware „Krayon“ mit dem Softwarepaket Suse Linux 7.3 beeinträchtigt, so der Softwarehersteller.

Die Einigung sieht vor, dass Crayon auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung ohne Lizenzzahlungen seitens Suse verzichtet. „Krayon“ ist Teil des Open-Source-Projektes KDE, welches sowohl eine grafische Oberfläche als auch Anwendungsprogramme für den Linux-Einsatz auf dem Desktop entwickelt. Das Programm „Krayon“ selbst ist auf SuSE Linux 7.3 nicht enthalten, da es derzeit vom KDE-Projekt nicht aktiv weiterentwickelt wird. Es befindet sich jedoch der Menüpunkt „Krayon“ im KDE-Startmenü von SuSE Linux 7.3.

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Kontakt:
Suse, Tel.: 0911/74053-31 (günstigsten Tarif anzeigen)

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3 Kommentare zu Einstweilige Verfügung gegen Suse gegenstandslos

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  • Am 10. Januar 2002 um 22:45 von G.U.Meyer

    Gravenreuth
    ..sollte dieser Advokat etwa alt und einsichtig werden? Gütliche Einigung? Das war doch sonst immer so ein maligner Wadenbeißer…

  • Am 10. Januar 2002 um 23:12 von Matthias

    Er hätte ganz einfach
    kein Recht bekommen und da er in letzter Zeit so einiges verloren hat und das auch noch öffentlichkeitswirksam, wird er wohl langsam etwas ruhiger (aber nur scheinbar).

    Stimmts Herr Rechtsanwalt ?

  • Am 11. Januar 2002 um 10:00 von Winkler,A.

    Gravenreuht
    wann wird eigentlich die rechtsanwaltskammer einmal tätig – dieser "Freiherr" ist doch für den berufsstand nicht tragbar.

    wenn es wirkliche lizenzverstösse wären – dann könnte ich dieses ja verstehen, aber so??????????

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