Urteil: BGH spricht Shell.de dem Ölkonzern zu

Grundsatzentscheidung zugunsten großer Firmen gefällt / Privatmann soll seinen Domain-Namen für einen Zusatz wählen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat der Deutschen Shell GmbH das Recht am Domain-Namen „www.shell.de“ zugesprochen und damit eine Grundsatzentscheidung zugunsten großer Firmen gefällt. Wie das Gericht heute in Karlsruhe mitteilte, wurde mit dem Urteil erstmals vom bislang in diesem Bereich gültigen Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ abgewichen.

In der Begründung der Richter hieß es: „Die Interessen der Parteien sind von derart unterschiedlichem Gewicht, dass es ausnahmsweise nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben“ könne. Das Mineralölunternehmen erhielt den Zuschlag für die Internetdomain, obwohl diese bereits von einem Privatmann mit dem Namen Andreas Shell registriert und genutzt worden war. (Az: I ZR 138/99)

Nach Ansicht des Gerichtshofs kann von dem beklagten Privatmann Shell „wegen der zwischen Gleichnamigen geschuldeten Rücksichtnahme“ verlangt werden, dass er für seinen Domain-Namen einen Zusatz wählt. So könne vermieden werden, dass „eine Vielzahl von Kunden, die am Internet-Angebot des Shell-Konzerns interessiert seien, irrtümlich auf der Homepage des Beklagten landeten“. Umgekehrt sei es dagegen kaum möglich, diesen „heterogene Kundenkreis“ darüber zu informieren, dass der Internet-Auftritt der Shell GmbH unter einem anderen Domain-Namen zu finden sei als „shell.de“.

Der BGH folgte mit der Entscheidung einem Urteil des Landgerichts München (ZDNet berichtete). Es hatte mit Blick auf das geschützte Namensrecht zugunsten der Shell GmbH entschieden und zudem auf das „schutzwürdige geschäftliche Interesse“ des Unternehmens verwiesen.

Im Streit um den von Mercedes beanspruchten Begriff E-Klasse hat der BGH vor einem Jahr entschieden, dass Markennamen generell nicht missbräuchlich registriert werden dürfen. Nach einem weiteren Urteil vom vergangenen Mai müssen aber die Internet-Firmen, die URLs vergeben, die Rechte an diesem Namen nicht prüfen. Gegebenenfalls müsse danach eine registrierte Internet-Adresse später aber abgegeben werden, wenn eine andere Person oder Firma „bessere Rechte“ an dem Namen nachweisen könne.

Weder das Mineralölunternehmen noch die Familie Shell war für einen Kommentar erreichbar.

Kontakt:
Shell Fax-Hotline, Tel.: 040/63 24 67 69 (günstigsten Tarif anzeigen)

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3 Kommentare zu Urteil: BGH spricht Shell.de dem Ölkonzern zu

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  • Am 23. November 2001 um 13:35 von xcontra

    von Geburt an verklagen…
    Warum werden nicht allte Bürger, der Namen mit Firmennamen gleich sind, schon von Geburt an verklagt?

    Scheiß Gerichte!

  • Am 25. November 2001 um 2:20 von unknown

    shell
    ein urteil, welches wieder einmal zeigt, dass die gerichte eben keine binde vor den augen haben.

    hier werden wirtschaftliche interessen vor die gerechtigkeit gestellt.

    dies ist wieder mal ein tiefschlag unter die gürtellinie der "kleinen".

    wer nichts hat, der hat auch nichts in unserem land zu melden.

    hauptsache das öl sprudelt und shell kunden finden die webseite um sich darüber zu informieren, wie umweltfreundlich die shell gmbh doch ist.

    wenn die shell gmbh es versäumt sich die entsprechende domain vorzeitig zu registrieren, ist das wohl eindeutig das eigene verschulden.

    fazit: die gerichte sollten sich für dieses urteil schämen!

  • Am 25. November 2001 um 15:20 von Dirk R.

    Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke
    Wieder einmal wurde "im Namen des Volkes" ein Urteil gefällt, mit dem "das Volk" sich wohl eher nicht identifizieren kann.

    Zumindest möchte ich Herrn Shell auf diesem Weg meine Anerkennung ausprechen, das er diese Angelegenheit bis zu dieser Instanz durchgefochten hat.

    Vielleicht müssen wir halt damit leben das Recht und Gerechtigkeit nicht immer zusammenfinden…

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