Verurteilung wegen Versteigerung einer Niere

19-jähriger wollte 100.000 Mark für eigenes Körperteil / Illegaler Organhandel steht seit Ende 1997 unter Strafe

Im vermutlich bundesweit ersten Prozess wegen „unerlaubten Organhandels“ ist ein 19-jähriger zu hundert Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Amtsgericht im hessischen Homberg/Efze befand ihn für schuldig, im Internet seine Niere für 100.000 Mark angeboten zu haben. Richter Cai-Adrian Boesken sprach von einem Signal an Internet-Kriminelle, die damit rechnen müssten, dass ihre teilweise „perversen Ideen“ auch ohne Geständnis aufgedeckt würden.

Illegaler Organhandel steht seit Ende 1997 unter Strafe, für Erwachsene werden bis zu fünf Jahren Haft angedroht. Lebendspenden von Organen sind nur ohne Gewinnabsicht unter Personen mit enger emotionaler Bindung erlaubt. Nach Kenntnis der Staatsanwaltschaft Kassel ist das Homberger Urteil der bundesweit erste Fall.

In einer ersten Gerichtsverhandlung Anfang September hatte der 19-jährige die Tat bestritten und erklärt, das Internet-Angebot müsse von Fremden in seinem Namen abgegeben worden sein. In der Verhandlung legte der Russlanddeutsche dann ein Geständnis ab: Er habe Geld für Drogen gebraucht und hätte bei einem entsprechenden Angebot die Sache „wohl auch durchgezogen“. Wegen des großen Drucks aus seiner Familie habe er dies bei der ersten Verhandlung aber noch nicht einräumen können.

Zwischenzeitlich hatte das Gericht den Computer des 19-jährigen durch Experten des Landeskriminalamts (LKA) in Hessen untersuchen lassen. Nach deren Gutachten hatte er sich ausführlich im Internet über Organspenden und Organhandel informiert und sich mit anderen per E-Mail darüber ausgetauscht. Alle entsprechenden Dateien seien zwar gelöscht worden, hätten aber wiederhergestellt werden können. Richter Boesken sagte, das LKA-Gutachten hätte auch ohne Geständnis für eine Verurteilung gereicht. Um ein solches Signal an Internet- und Computerkriminelle sei es ihm vorrangig gegangen.

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Neueste Kommentare 

6 Kommentare zu Verurteilung wegen Versteigerung einer Niere

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  • Am 22. November 2001 um 19:10 von Stefan Kluge

    Na und …
    Das ist doch ganz allein seine Angelegenheit. Als nächstes schreibt der "Staat" gesetzlich vor wann ich wo und warum mir einen Zahn ziehen lasse. Bis wohin soll, zum Geier, diese Entmündigung denn noch gehen.

  • Am 22. November 2001 um 21:18 von Sven

    dergleichen Meinung
    genauso sehe ich es auch, warum soll jemand nicht mit seinen eigenen Organen handeln können?? Das ist doch ganz allein seine Sache. Wenn es um ein anderes Leben gehen würde, dann würde ich ja die Sache einsehen, aber so….. neee neee

  • Am 22. November 2001 um 22:34 von A. Oschmann

    Andere Ansicht
    Diese Geschichte sehe ich anders . Hier wird versucht aus der eigenen Gesundheit Kapital zu schlagen mit dem Risiko, bei späteren Komplikationen dem Staat auf die Tasche zu fallen. Denn letztendlich zahlen wir alle über die Krankenkasse, Rentenanstalt etc. die Kosten bei einem Ausfall der 2. Niere.Nach dem Motto : Der Gewinn für mich, das Risiko für die Allgemeinheit.

  • Am 23. November 2001 um 0:55 von Klaus

    Falsches Land gewählt
    Er hätte es aus einem anderen Land anbieten sollen, wo derartiges nicht unter (unsinnige) Strafe gestellt ist. "Handel" (= zwischengeschaltete Personen = Gefahr von Übervorteilung) ist eine Sache – Abgabe eines (in 99% der Menschen "überzähligen") Organes gegen Geld und zum Nutzen eines anderen, der es zum menschenwürdigen Überleben braucht, eine andere. Wenn denn das Krankenkassen-trächtige Gemeinwohl als Kriterium gilt, sollten wir vielleicht erstmal bei Rauchern, Autofahrern, oder Risiko-Sportlern anfangen …

    Auch eine meiner Nieren stünde zum Verkauf – erfreulicherweise wohne ich in Spanien :-))

  • Am 30. April 2005 um 16:42 von Frank Rosekiewies

    Verurteilung wegen Versteigerung einer Niere
    Meiner Meinung nach muß ich glauben das unser Körper dem Staat gehört, wenn ich so etwas lese. Ich finde es sollte doch jedem selbst überlassen sein über seinen Körper zu bestimmen.Es giebt Menschen die haben von einigen Organen zuviel,z.B. die sogenannte Doppelniere d.h. bei beidseitigen Doppelnieren 4St und würden diese gerne gegen eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung stellen, und zu Lebzeiten davon zu Provitieren, denn als Toter hat man nichts mehr davon. Außer das man als sogenannter Hirntoter ausgeweidet wird wie ein Schwein. Die Staatsanwälte sollten sich mal fragen wie Sie selbst darüber denken würden wenn Sie ein Organ brauchten.

    MFG.Frank

  • Am 21. November 2005 um 6:55 von Doran

    niere organ spende
    meine meinung frank es ist mein leben und wenn die niere rausgenommen würde müsste man eh zu einem offiziellen artzt mit empfänger ich schneid sie mir doch nicht selbst raus ausserdem brauche ich noch meine blutgruppe :-) ….

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