Telefonsex-Kunden müssen ihre Rechnung zahlen

Bundesgerichtshof entschied im Falle eines Vaters, der 20.000 Mark mit dem Handy der Tochter vertelefoniert hatte

Telefonsex-Kunden müssen ihre Rechnung für die teuren Gespräche über Sondernummern mit der Vorwahl 0190 in jedem Fall bezahlen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, können sie sich nicht darauf berufen, Telefonsex sei sittenwidrig. Denn das Telefonnetz selbst und der Vertrag mit dem Betreiber sei „wertneutral“, heißt es in der Begründung.

Damit bestätigte der BGH die Forderung eines Mobilfunkbetreibers von über 20.000 Mark. Die Kundin hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, ihr Vater habe die hohen Rechnungsbeträge verursacht, weil er über teure 0190-Sondernummern Telefonsex betrieben habe. Nach bisheriger BGH-Rechtsprechung seien Telefonsex-Verträge aber sittenwidrig und daher nichtig. Die obersten Zivilrichter folgten dieser Argumentation nicht. Das Vertragsverhältnis der Kundin bestehe auch bei 0190-er Nummern gegenüber dem Netzbetreiber. Diesem schulde sie das Geld für die Telefonverbindungen.

„Der Netzbetreiber hat keinen Einfluss darauf, welche Teilnehmer zu welchen Zwecken in telefonischen Kontakt treten“, betonten die Karlsruher Richter. „Der Inhalt der geführten Gespräche ist für ihn nicht kontrollierbar und geht ihn nichts an.“ Das Verhältnis zwischen Kunde und Netzbetreiber ändere sich auch nicht dadurch, dass in der Telefongebühr die Vergütung für den Telefonsex-Anbieter enthalten ist. Grundsätzlich können in sittenwidrigen Verträgen vereinbarte Zahlungen nicht eingeklagt werden. Angesichts seiner Argumentation konnte es der BGH aber offen lassen, ob er überhaupt an seiner Rechtsprechung von 1998 festhalten will, wonach Telefonsex sittenwidrig ist. Hier ergebe sich in jedem Fall eine „völlig neue“ Situation, wenn das geplante Prostituiertengesetz in Kraft trete, das unter anderem Prostituierten ermöglichen soll, die Honorare ihrer Freier auch gerichtlich einzufordern.

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7 Kommentare zu Telefonsex-Kunden müssen ihre Rechnung zahlen

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  • Am 22. November 2001 um 21:13 von Xerxes

    Telefonsex
    Zur neuen BGH-Entscheidung und den Konsequenzen für Handynutzer fand ich eine interessante Besprechung der Entscheidung mit weiterführenden Hinweisen unter

    aktuell.bonnanwalt.net/story.asp?telefonsex

    bzw.

    aktuell.bonnanwalt.net/show.asp?tk-news

    .

    Wer kennt einen Link auf das Prostituiertengesetz ?

  • Am 23. November 2001 um 7:51 von Reni

    Telefonsex-Kunden
    Es ist eine Sauerei sondergleichen. Auf diese Weise werden die Sexseiten-Anbieter, welche Dialer einsetzen, auch noch bestärkt weiterzumachen. Es ist jetzt auch nicht mehr möglich sich mit entsprechenden Programmen dageben zu schützen, nach diese umgehbar sind.

    Meiner Meinung nach ist hier der Weg für alle Sexanbieter freigemacht worden sich nach Herzenslust zu bereichern.

    Super!!!

    Verena

  • Am 23. November 2001 um 11:13 von Ion

    Telefonsex
    Hi,

    ich finde, es habdelt sich hier um ein sehr zwiespältiges Urteil. Zum einen, wird den Verbreitern von 0190-Dailern eine Möglichkeit gegeben, ohne größere Probleme Geld einzutreiben. Andererseits ist es vollkommen OK, dass der Vater zahlen muß. Er hat immerhin vollkommen BEWUSST einen Sexanbieter angewählt und mit diesem telefoniert. Das dies dann bein Telefonanbieter hängen bleiben soll ist absolut nicht vertretbar. Dieser müßte ansonsten die Telekommunikation überwachen um sich gegen solche Verluste zu schützen. Würden die das aber wirklich machen, käm garantiert der Hinweis auf den Datenschutz und das man nicht ausspioniert werden wollte von den Telefonanbietern.

    Ich bin daher der Meinung, dass das Urteil in diesem Fall absolut OK ist. Man sollte nur bei zukünftigen Fällen genau überprüfen, ob es sich um einen untergeschobenen Dailer oder einen bewußten Anruf gehandelt hat.

    Ion

  • Am 23. November 2001 um 11:45 von Immo

    Telefonsex-Kunden; Dialer
    Hi,

    Deiner Meinung kann ich nicht ganz folgen. Denn wer sich nicht auf solche Seiten begibt, braucht auch nicht Gefahr laufen, dass er (oder sie) sich einen Dialer herunterläd!

  • Am 25. November 2001 um 15:34 von Passpartout

    Telefonsex
    Ich finde das Urteil in Ordnung.

    Mittlerweile dürfte wohl jedem bekannt

    sein, dass die Sex-Nummern teuer sind.

    Und wer im Internet die entsprechenden

    Seiten aufruft, muss sich nicht wundern,

    wenn er sich einen Dialer "einfängt",

    wobei hier normalerweise vor dem speichern nachgefragt wird.

    Sich nachher auf Sittenwidrigkeit zu berufen, ist für mich nur ein vorgeschobener Grund, nachher nicht zahlen zu müssen.

    Auf jeden Fall hätte der Mann für das

    Geld zig Mal ein entsprechendes Etablissement aufsuchen können. Da hätte er mehr davon gehabt.

  • Am 5. März 2002 um 0:33 von erdoagan

    telefon
    Alles Abschaffen ich Finde telefonsex

    Richtig Scheise

    im internet genug davon

    sehen ist besser

    als hören

    Danke

  • Am 26. März 2002 um 21:09 von R. Steffen

    Telefonsex
    Also Leute, das ist doch absolut krank.

    Diese kranken Typen, die das brauchen sollen ruhig dafür richtig blechen.

    Telefonsex ist doch total bescheuert.

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