Ex-Vorstände von Infomatec zu Schadenersatz verurteilt

Gericht macht erstmals in Deutschland Manager wegen unrichtiger Ad-Hoc-Meldungen haftbar

Die beiden früheren Vorstände der Infomatec AG (Börse Frankfurt: IFO) Gerhard Harlos und Alexander Häfele müssen einem ehemaligen Aktionär den Kaufpreis von rund 100.000 Mark für die Unternehmensanteile zurückzahlen. Das erklärte ein Sprecher des Augsburger Landgerichts am Montag gegenüber ZDNet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Infomatec hatte im Mai 1999 eine Ad-Hoc-Mitteilung über einen 55 Millionen Mark-Vertrag mit Mobilcom (Börse Frankfurt: MOB) veröffentlicht, obwohl das Volumen des Auftrags lediglich neun Millionen Mark betragen und der Rest der Summe nur in einer Absichtserklärung erwähnt wurde. In ihrer Entscheidung legten die Richter fest, dass den Kleinanleger, der seine Kaufentscheidung aufgrund der fehlerhaften Ad-Hoc-Mitteilung getroffen hatte, keine Schuld an seinen Verlusten treffe.

Kontakt:
Infomatec, Tel.: 0821/74910 (günstigsten Tarif anzeigen)

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