Holzmann mahnt Existenzgründer ab

Ehemalige Konkursfirma versendet Abmahnung / Streitwert bei rund 250.000 Mark

Holzmann holt den Holzhammer: Der Frankfurter Bauriese, der vor zwei Jahren noch vom Konkurs bedroht war, mahnt nun Jungunternehmer selben Familiennamens ab. Nach Recherchen von „Advograf“ drohte der Baukonzern Philipp Holzmann einen Existenzgründer selben Namens gerichtliche Schritte an und beruft sich hierbei auf das Namens- und Markenrecht.

Mittels Einstweiliger Verfügung lies der Bauriese dem Jungunternehmer Gerhard Holzmann aus dem nordschwäbischen Welden bei Augsburg durch das Landgericht Hamburg untersagen, sein gewerbliche Tätigkeit weiter unter „Holzmann Bauberatung“ anzubieten.

Für die Verwendung seines eigenen Familiennamens drohen dem Selbstständigen nun eine Vertragsstrafe von über 10.000 Mark oder Ordnungshaft. Gerhard Holzmann kämpft nun um das Recht, seinen Familiennamen weiterhin auch im geschäftlichen Verkehr führen zu dürfen und hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main negative Feststellungsklage erhoben.

Der 30-jährige Gerhard Holzmann hat sich vor gut einem Jahr selbstständig gemacht. Seinen Ein-Mann-Betrieb, der von freien Mitarbeitern unterstützt wird, nannte er „Holzmann Bauberatung“. Und er bot seine Dienste – Bauplanung, Handel mit Baumaterialien und Bauberatung – auch im Internet unter der Domain „holzmann-bauberatung.de“ an.

Dem nordschwäbischen Jungunternehmer flatterte laut Advograf Ende Mai diesen Jahres eine Abmahnung der Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Fritze & Modest im Auftrag der Philipp Holzmann AG ins Haus, in der man sich auf Paragraf 15 Markengesetz beruft und mit der Holzmann – unter Androhung einer Vertragstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung – aufgefordert wird, im Namen seines Unternehmen eben nicht mehr „Holzmann“ und einen Hinweis auf das Baugewerbe zu führen. Der Streitwert wurde mit 250.000 Mark festgesetzt.

Ironie des Internet: Unter www.holzmann.de findet sich keineswegs den Baukonzern, sondern ein Möbel-Verlag aus Hamburg.

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Neueste Kommentare 

7 Kommentare zu Holzmann mahnt Existenzgründer ab

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  • Am 27. August 2001 um 11:54 von Franz

    Völlig ok!
    IMHO handelt Holzmann hier völlig richtig. Das Markenrecht ist hier eindeutig und für Kunden besteht Verwechslungsgefahr!

    Gruß

    Franz

  • Am 28. August 2001 um 9:05 von Huber Markus

    Auch wir anderen haben Namen
    Die Holzmanns und Schumachers mit dem großen Geldbeutel sollten daran denken, daß jeder Bundesbürger min. 1 Vor- und 1 Nachnamen hat. Wenn ich diesen nicht mehr verwenden darf wofür brauch ich meinen Namen dann noch. Bei der Steuer hab ich eh ne Nummer. Ich kann nur sagen sauerei § hin § her.

  • Am 28. August 2001 um 9:12 von Ernst John

    ungerechtfertigte Abmahnung
    Das Großunternehmen heißt "Philip Holzmann" AG und wird auch als solches seine Dienstleistungen anbieten.

    Herr Holzmann ist kraft seines Eigennamens durchaus berechtigt unter diesem Namen Dienstleistungen im Internet anzubieten.

    Solange "Holzmann Bauberatungen" nicht ähnliche Labels verwendet, ist eine Verwechslung ausgeschlossen und eine Abmahnung ungerechtfertigt.

    Es bescheinigt der Philip Holzmann AG nur gewaltige Aroganz!

    Das negative Image und das Mißmanagement des Unternehmens ist sicher kein Nutzfaktor für den Existensgründer.

  • Am 28. August 2001 um 23:57 von Max

    was ist daran bitte ok??
    Sehr geehrter Franz,

    was ist daran bitte ok? bis auf den Themenbereich Bau und der Familienname Holzmann existieren keinerlei Ähnlichkeiten. Der Eine führt Bauleistungen handwerklich auf Baustellen aus und der Andere hat ein recht komplettes Internetportal! Es ist weder Schriftzug noch Label noch Farben auch nur in der geringsten Form ähnlich. Bitte schauen Sie sich doch erst mal beide Internetseiten genau an, dann können Sie auch eine qualifizierte Meinung äussern!

    MfG

  • Am 4. Januar 2002 um 15:57 von Dr. Hafner

    Holzmann mahnt Existenzgründer ab
    Wie sieht hierbei der weitere Verlauf aus? Ist bei Ihnen schon bekannt was weiterhin geschehen ist???

  • Am 2. März 2002 um 14:04 von G.Holzmann

    ja, …
    negative Feststellungsklage beim LG Frankfurt verloren, Beschwerde beim OL Frankfurt zurückgewiesen – jetzte gehts mit dem Hauptsache Verfahren (im Moment Fristsetzung für Ph. Holzmann – 1 Monate) am LG Hamburg weiter – wieder ein Streitwert von DM 250.000,-

  • Am 19. November 2003 um 14:26 von Marcel Becker

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